Am 1. April 2024 tritt die Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft. Damit können Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Künftig werden alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen. Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Dabei bleibt der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet. Außerdem gilt künftig, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß. Das zeigt unsere Reform des Disziplinarrechts, die ab dem 1. April gilt. Künftig können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das gilt es nun konsequent durchzusetzen. Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird.
Jeder Extremismusfall im öffentlichen Dienst muss deutliche Konsequenzen haben – gerade auch zum Schutz des Ansehens der ganz überwältigenden Mehrheit der Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Demokratie eintreten.“
Während sich die überwältigende Mehrheit der rund 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten rechtstreu und integer verhält, beschränken sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen. Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig.
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) verfügt über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden. Solche schweren Dienstvergehen führen in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre.
Um eine deutliche Beschleunigung zu erreichen, werden nun Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen (Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, ist nicht mehr notwendig.
Der Ausspruch auch der schwersten Disziplinarmaßnahmen durch behördliche Entscheidung ist nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 verfassungskonform.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden außerdem die Anforderungen zur Verfassungstreue für Beamtinnen und Beamte im einstweiligen Ruhestand verschärft. Politische Beamtinnen und politische Beamte müssen sich künftig während des einstweiligen Ruhestands anders als bisher durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
(c) BMI, 30.03.2024