Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am heutigen Tage tritt das neue Chancen-Aufenthaltsrecht morgen in Kraft. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert werden. Zum gesetzlichen Stichtag haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 248.182 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 137.373 seit mehr als fünf Jahren.
Bundesinnenministerin Faeser:„Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht schaffen wir einen Perspektivwechsel in der Einwanderungspolitik. Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben. Dafür sorgen wir mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wollen wir beenden. Damit beenden wir auch die Bürokratie und die Unsicherheit für Menschen, die schon Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Wer Straftaten begeht oder hartnäckig über seine Identität täuscht, bleibt vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen.“
Gleichzeitig treten weitere aufenthaltsrechtliche Neuregelungen in Kraft. Bestehende Bleiberechtsregelungen werden so angepasst, dass mehr Menschen davon profitieren können. Gut integrierte junge Menschen sollen nach drei (statt bislang vier) Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten werden gewürdigt, indem ihnen künftig nach sechs Jahren oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern ein Bleiberecht eröffnet wird; die für ein Bleiberecht notwendigen Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.Um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen, werden bewährte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.Allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern soll zukünftig der Zugang zum Integrationskurs und zu Berufssprachkursen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Durch frühe Sprachförderangebote leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.Die Rückführung von Menschen, die nicht hierbleiben können, soll konsequenter als bisher durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder. Für diese Personengruppe wird die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert. Das Bundesinnenministerium wird auch im kommenden Jahr an der Weiterentwicklung eines modernen Einwanderungsrechts arbeiten.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2022