Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute den Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung „NSU“-Dokumentationszentrum auf den Weg gebracht. Dieser wird nun mit den weiteren Ressorts abgestimmt, Länder und Verbände werden beteiligt. Die Erinnerung an die Verbrechen des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ („NSU“) und an seine Opfer und die Aufarbeitung des „NSU“-Komplexes sind ein wichtiges und breit getragenes Vorhaben der Bundesregierung. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, ein „NSU“-Dokumentationszentrum auf Bundesebene in der Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichten. Der Sitz der Stiftung soll in Berlin sein, zugleich sollen weitere Orte und Initiativen im gesamten Bundesgebiet unter dem Dach des NSU-Dokumentationszentrums eingebunden werden. Die Hinterbliebenen der NSU-Opfer können das Vorhaben eng begleiten und sollen dauerhaft in die Stiftungsarbeit einbezogen werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die rechtsterroristischen Morde des ,NSU‘ und das Versagen des Staates bei der Aufklärung bleiben eine Schande für unser Land. Diese Verbrechen zeigen weiterhin die mörderische Gefahr durch Rechtsterrorismus, die bis zur Selbstenttarnung des ‚NSU‘ viel zu lange verdrängt und verharmlost wurde. Dass die Familien der Opfer verdächtigt wurden, statt die Täter aufzuspüren, bleibt zutiefst beschämend. Auch über ein Jahrzehnt danach sind noch viele Fragen offen, vor allem für die Familien der Opfer. Mir ist es sehr wichtig, dass wir nun endlich einen Erinnerungsort für die Angehörigen der Ermordeten und die Überlebenden der Bombenanschläge schaffen. In einem Dokumentationszentrum wollen wir informieren, aufklären und Begegnungen ermöglichen. Mit unserem Stiftungsgesetz, das wir jetzt vorlegen, schaffen wir dazu die notwendige Grundlage.“
Zwischen 1998 und 2011 ermordete die rechtsterroristische Vereinigung „NSU“ zehn Menschen und verletzte und traumatisierte zahlreiche weitere Menschen bei mindestens drei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen. Zwar gab es einen aufwändigen Strafprozess und zahlreiche parlamentarische Untersuchungsausschüsse, um die Taten und ihre Hintergründe aufzuklären, doch noch immer sind wichtige Fragen der Angehörigen und Überlebenden offen. Die Taten und gesellschaftlichen Bedingungen, die sie ermöglicht haben, sind noch nicht vollständig aufgearbeitet.
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien daher vereinbart, die Aufarbeitung des NSU-Komplexes voranzutreiben und die Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU zu unterstützen. Das Gesetzesvorhaben zur Errichtung der Stiftung ist hierfür ein zentraler Schritt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird sich nun innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür einsetzen, das „NSU“-Dokumentationszentrum möglichst schnell zu errichten.
Das Dokumentationszentrum soll ein Ort der historisch-politischen Bildung werden. Der „NSU“-Komplex soll als Teil der Geschichte des Rechtsterrorismus und Rassismus nach 1945 dargestellt und damit eine Lücke in der bisherigen Gedenkstättenlandschaft geschlossen werden. Dabei sollen auch die Fehler und Versäumnisse des Staates, seiner Sicherheitsbehörden und der gesellschaftlichen Kontrollmechanismen thematisiert werden. Das Dokumentationszentrum soll außerdem ein Ort des würdigen Gedenkens werden, der an die Mordopfer des „NSU“ erinnert und sich den Überlebenden, Angehörigen und Betroffenen zuwendet.
Das Vorhaben baut auf grundlegenden Vorarbeiten wie der im Auftrag des BMI durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) erstellten Machbarkeitsstudie auf.
Diese Machbarkeitsstudie finden Sie hier:
www.bmi.bund.de/bpb-machbarkeitsstudie
(c) BMI, 08.08.2024