Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung:
„Der Europäische Gerichtshof gibt einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen vor. Dabei hat der Gerichtshof auch erneut deutlich klargestellt, welche Daten zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gespeichert werden dürfen.
Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden: IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung. Für die Bekämpfung schwerer Straftaten und für den Schutz unserer inneren Sicherheit sind das sehr wichtige Aussagen des Europäischen Gerichtshofs.
Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nutzen, um bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten konsequent handeln zu können. Das ist für mich keine ideologische Frage. Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln. Der Koalitionsvertrag knüpft an die heutige EuGH-Entscheidung an – und gibt uns daher den Raum, das, was zulässig und dringend notwendig ist, auch umzusetzen.
Dabei ist mir die entschiedene Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder besonders wichtig. Es ist erschütternd, dass 2021 im Jahresdurchschnitt jeden Tag 49 Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Kinder zu schützen hat für unsere Ermittlungsbehörden höchste Priorität. Kein Täter darf sich sicher fühlen vor Strafverfolgung. Die Speicherung der Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich – und nach dem heutigen Urteil zulässig.“
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 20. September 2022