Nach den erfolgreichen Gesprächen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Oktober in Marokko hat eine interministerielle Delegation unter Leitung des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, jetzt mit Marokko eine umfassende Migrationspartnerschaft verabredet, um irreguläre Migration zu reduzieren und legale Arbeitsmigration zu stärken.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe mit unseren marokkanischen Partnern sehr gute Gespräche geführt, als ich im Herbst zu Besuch in Rabat war. Wir haben dabei ein neues Kapitel der Zusammenarbeit aufgeschlagen. Ich freue mich, dass wir daran jetzt anknüpfen und vereinbaren konnten, dass wir in gemeinsamen Arbeitsstrukturen irreguläre Migration reduzieren und legale Arbeitsmigration stärken. Das ist in unserem gemeinsamen Interesse. Wir wollen Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht konsequent durchsetzen. Und auf der anderen Seite wollen wir qualifizierte Kräfte gewinnen, die wir in vielen Bereichen unserer Wirtschaft dringend brauchen.“
Sonderbevollmächtigter Dr. Joachim Stamp: „Ich freue mich, dass wir mit Marokko eine umfassende Migrationszusammenarbeit vereinbart haben, bei der wir vertrauensvoll und freundschaftlich daran arbeiten werden, wie wir zum Wohle beider Länder irreguläre Migration reduzieren und legale Wege in den Arbeitsmarkt stärken werden.“
Beide Länder haben eine gemeinsame bilaterale Arbeitsstruktur vereinbart. In enger Zusammenarbeit werden zwischen den Regierungsstellen laufend alle Maßnahmen besprochen, die der Sicherheit beider Länder dienen, gesteuerte Arbeitsmigration ermöglichen und Rückführungen von marokkanischen Staatsangehörigen ohne Bleiberecht in Deutschland erleichtern. Neben Facharbeitsgruppen zu diesen Themen wird sich eine Steuerungsgruppe regelmäßig treffen und die Partnerschaft fortentwickeln.
Im Dezember hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits in Tiflis ein Migrationsabkommen mit Georgien unterzeichnet. Zudem wurden Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
(c) BMI, 24.01.2024