Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Die neuen repressiven wie präventiven Maßnahmen bauen auf dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2022 auf und reagieren auf die aktuellen Entwicklungen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen.
Dass im Moment so viele Menschen Gesicht zeigen gegen den Hass und für die Demokratie, das ist Ermutigung und Auftrag zugleich. Es geht darum, unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen. Der Kern unserer Strategie bleibt: Prävention und Härte. Wir müssen mit aller Kraft verhindern, dass sich diese menschenverachtende Ideologie weiter in unsere Gesellschaft frisst.
Wir sollten rechtsextremistische Netzwerke so behandeln wie Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu ahnden. Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch Ordnungsbehörden wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt hierfür seine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vor Ort. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umzudrehen – das muss der Ansatz sein.“
Das Maßnahmenpaket enthält folgende Punkte:
- Resilienz der Demokratie stärken: Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, gehört die Justiz oft zu ihren ersten Zielen. Dem muss die wehrhafte Demokratie einen Riegel vorschieben. Es ist notwendig, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte abzusichern. Dazu bietet es sich an, die zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren in das Grundgesetz aufzunehmen.
- Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus: Im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse müssen staatliche Stellen erkannten Extremisten auf allen Ebenen die Grenzen aufzeigen. Jedwede Rechtsverstöße müssen wirksam verfolgt werden, um das klare Signal zu setzen, dass die wehrhafte Demokratie auch einen starken Staat beinhaltet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt bereits jetzt Informationen an die zuständigen Behörden vor Ort. Das können die Polizei- oder Ordnungsbehörden wie die Gewerbe- oder die Gaststättenaufsicht sein. So können zum Beispiel rechtsextremistische Veranstaltungen untersagt werden. Der Verfassungsschutz wird diese Befugnisse nun verstärkt nutzen.
- Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen: Operativ wurden die Finanzermittlungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz bereits deutlich verstärkt. Banken werden sensibilisiert, Finanzstrukturen werden detailliert aufgearbeitet. Aber gesetzlich gibt es derzeit Grenzen, da die Befugnis für Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt ist. Das Bundesverfassungsschutzgesetz soll daher so geändert werden, dass es auf das Gefährdungspotenzial ankommt, für das Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme relevant sein können. Außerdem sollen Verfahren schneller und unbürokratischer werden.
- Transnationale Vernetzungen stören: Rechtsextremistischer Hass darf weder aus Deutschland heraus exportiert, noch nach Deutschland importiert werden. Deshalb arbeitet das BMI gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie möglich zu verhindern.
- Hass im Netz bekämpfen: Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt wird weiter ausgebaut. Zudem sollen rechtsextremistische Inhalte aus dem Internet entfernt werden. Das BKA hat die Bekämpfungsstrategien und -instrumente weiterentwickelt und sich personell und organisatorisch aufgestellt, um etwa mit Auswerteprojekten und Ermittlungsverfahren im digitalen Raum den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Internet zu erhöhen. Dieser Weg wird konsequent weiter beschritten.
- Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken: Rechtsextremisten wollen das Vertrauen in unseren Staat untergraben. Dieses Ziel teilen sie mit ausländischen Akteuren. So erzeugen autokratische Staaten mit Fake-Accounts künstliche Reichweite oder erfinden mit KI-basierten Bildern Geschichten. Mit koordinierten Einflusskampagnen versuchen sie, die freie Meinungsbildung zu manipulieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet diese Entwicklungen genau und steuert gegen. Das BMI baut eine neue Früherkennungseinheit der Bundesregierung auf. Sie soll in der Lage sein, ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen frühzeitig zu identifizieren.
- Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen: Das Disziplinarrecht, das umfassend reformiert zum 1. April in Kraft tritt, muss jetzt konsequent durchgesetzt werden. Um eine deutliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige gerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Der nächste Lagebericht „Rechtsextremisten, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ wird erstmals den Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates einbeziehen und im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht.
- Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen: Weitere Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene werden fortlaufend geprüft.
- Rechtsextremisten konsequent entwaffnen: Das BMI hat seinen Entwurf für die Reform des Waffenrechts bereits im Januar 2023 vorgelegt. Die Verschärfung des Waffenrechts ist ein entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten. Konkret sieht der Entwurf u.a. vor, dass beim Waffengesetz dieselben Verdachtsmaßstäbe wie beim Bundesverfassungsschutzgesetz gelten. Die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird, kann damit bereits zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen sollen verboten werden. Für die Armbrüste soll eine Erlaubnispflicht gelten.
- Demokratieförderung stärken: Zivilgesellschaftliche Initiativen für die Demokratie und gegen Extremismus brauchen dauerhafte und verlässliche Unterstützung. Das Demokratiefördergesetz, das Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist angesichts der aktuellen Entwicklung dringend notwendig, dass der Deutsche Bundestag es zeitnah beschließt. Außerdem werden die Programme der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fortentwickelt und ausgebaut. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden Projekte in ländlichen und strukturschwachen Räumen gestärkt.
- Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus: Das neue Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport fördert Sportvereine mit dem Ziel, die demokratisch-integrative Kraft des Sports zu stärken. Für 2023 und 2024 stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Erstmals wird der neu ins Leben gerufene Vereinspreis „Sport mit Haltung“ verliehen.
Antisemitismus entgegentreten: Die Bundesregierung hat ihr Engagement zur Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in vielen Bereichen weiter intensiviert. Die Förderung des Zentralrats der Juden wurde von 13 auf 22 Millionen Euro im Jahr erhöht. Zudem fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von weiteren jüdischen Akteuren und Projekten. Politische Bildung ist im Kampf gegen Antisemitismus unerlässlich. Das BMI wird im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ den Themenschwerpunkt Antisemitismus für das Förderjahr 2024 zusätzlich in den Fokus nehmen und entsprechende Projekte fördern.
- Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken: Häufig sind Amts- und Mandatsträger das Ziel von Anfeindungen und Angriffen – bis hin zu physischer Gewalt. Das Ausmaß dieser Bedrohungen geht für viele, die auf diesem Feld aktiv sind, über die Grenze des Erträglichen hinaus. In der Folge ziehen sich viele Betroffene nach und nach aus der Kommunalpolitik zurück. Das Deutsche Forum für Kriminalprävention wird mit Mitteln des BMI die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger in den kommenden Monaten aufbauen. Sie wird Betroffene betreuen, ihnen als Lotse dienen und als Mittlerin fungieren: zwischen den Betroffenen und der Justiz, den Sicherheitsbehörden und der Verwaltung. Der direkte Austausch zwischen kommunalen Akteuren und Bund wird im Rahmen eines dauerhaften Dialogformats fortgeführt.
Das Maßnahmenpaket finden Sie hier:
www.bmi.bund.de/massnahmen-gegen-rechtsextremismus
(c) BMI, 13.02.2024