Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen. Damit wird der Schutz von bedrohten und gefährdeten Bürgerinnen und Bürgern weiter verbessert. Um dies zu erreichen, werden die Anforderungen an eine Herausgabe von Meldedaten durch eine einfache Melderegisterauskunft erhöht. Damit wird einer Ausforschung der Wohnanschrift aller Privatpersonen entgegengewirkt. Es wird außerdem eine ausdrückliche Regelung zu Auskunftssperren für Mandatsträger in Kommunalparlamenten, Landtagen, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament in das Bundesmeldegesetz aufgenommen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir ändern das Melderecht, damit Privatadressen besser geschützt werden. Das gilt besonders für Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihres Ehrenamts, wegen ihres politischen Engagements oder ihres Berufs angefeindet und bedroht werden. Ihren Schutz müssen wir erhöhen. Denn es ist in keiner Weise hinnehmbar, dass Menschen, die sich für unsere Gesellschaft stark marken, Drohgebärden und Einschüchterungsversuche bis zu ihrer Haustür erleben müssen. Es ist eine ernste Gefahr für unsere Demokratie, wenn sich Demokraten aufgrund von Bedrohungen zurückziehen oder gar nicht mehr aktiv werden. Diese Angriffe erfolgen gezielt, um politisch Engagierte mundtot zu machen. Umso stärker müssen wir uns diesen Bedrohungen entgegenstellen.

Wir haben deshalb die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Justiz und Verwaltung verstärkt, um kommunalpolitisch Aktive besser zu schützen. Eine bundesweite Ansprechstelle wird ihnen künftig Unterstützung vermitteln. Das Bundeskriminalamt geht außerdem entschieden gegen Hasskriminalität vor, die besonders politisch Engagierte bedroht.“

Insbesondere mit Blick auf Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr berufliches, mandatsbezogenes oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise in der Kommunalpolitik, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten, wird das Instrument der Auskunftssperre effektiver ausgestaltet. Die gesetzliche Dauer der Auskunftssperre wird von zwei auf vier Jahre verlängert.

Daneben wird bereits für den Zeitraum der Prüfung einer Gefährdung die Möglichkeit der Eintragung einer vorläufigen Auskunftssperre geschaffen. Den Behörden steht somit ein unbürokratisches und effizientes Verfahren zur Verfügung. Das bedeutet eine Verfahrenserleichterung für betroffene Personen und Meldebehörden.

Daten von Personen, bei denen eine Auskunftssperre eingetragen ist, dürfen künftig auch nicht mehr in einer Meldebescheinigung für Familienangehörige genannt werden. Auch mit dieser ausdrücklichen Regelung wird die Sicherheit der betroffenen Personen verbessert.

Außerdem werden Prozesse bei den Meldebehörden digitaler: So kann beispielsweise eine bisher erforderliche Unterschrift auf Papier in vielen Fällen durch digitale Verfahren ersetzt werden.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar:

www.bmi.bund.de/meldegesetz

(c) BMI, 22.05.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner