Die für Antidiskriminierung und Minderheitenrechte zuständigen Beauftragten des Bundes sowie der Bundesopferbeauftragte haben in einer gemeinsamen Erklärung Sorge vor den deutlich gestiegenen Zahlen im Bereich der Hasskriminalität und Anfeindungen einzelner Gruppen geäußert.
„Rassistische, antisemitische und antiziganistische Hassverbrechen und Verbrechen wegen des Geschlechts und sexueller Identität nehmen drastisch zu in unserem Land. Im schlimmsten Fall münden diese in extremistischen und terroristischen Anschlägen. Gleichzeitig beobachten wir mit großer Sorge, dass in Wahlkämpfen und medialen Debatten wieder zunehmend Ressentiments geschürt werden und in sozialen Medien unverhohlen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäußert wird. Oft geht es dabei gegen Geflüchtete, gegen Juden und Muslime, gegen Sinti und Roma, Frauen, Menschen mit Behinderungen, gegen queere Menschen und andere. Das schadet unserer Demokratie.
Wir betonen heute gemeinsam: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner sexuellen Identität, aus rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Gründen, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss geachtet und gelebt werden. Der Staat steht in der Pflicht, den Schutz vor Diskriminierung durchzusetzen. Menschen in Deutschland dürfen niemals wieder diskriminiert, herabgesetzt oder bedroht werden“, heißt es in der Erklärung, die am Montag von der Integrations- und Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, dem Antiziganismusbeauftragten Mehmet Daimagüler, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, Eva Högl, dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Pascal Kober, dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik und dem Beauftragten der Bundesregierung fürReligions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe, unterzeichnet wurde.
Nach der Definition des Bundesinnenministeriums handelt es sich bei „Hasskriminalität“ um Straftaten, die durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert begangen werden. Im Bereich der „Hasskriminalität“ hat die Zahl derStraftaten nach Angaben des Ministeriums deutlich von 10.501 im Jahr 2021 auf 11.520 in 2022 zugenommen. Dies entspricht einem Anstieg um 9,7 Prozent.
(c) BMJ, 11.09.2023