Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung veröffentlicht. Zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben werden im Gesetzentwurf schwerpunktmäßig die §§ 89a und 89c StGB unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik geändert.
Eine Kernregelung der Richtlinie Terrorismusbekämpfung (Artikel 3) ist die Definition von Straftaten, die als terroristisch einzuordnen sind, wenn sie mit einer terroristischen Zielsetzung begangen werden. In § 89a Absatz 1 StGB wird definiert, was unter einer terroristischen Straftat zu verstehen ist und der Straftatenkatalog wird ausgeweitet. Damit werden die Vorgaben des Artikels 3 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
Auf die spezifische Gefahr, die von ausländischen terroristischen Kämpfern („Foreign Terrorist Fighters“) ausging und ausgeht, reagiert die Richtlinie mit einer Regelung (Artikel 9), die sowohl das Reisen in Risikogebiete in terroristischer Absicht als auch die Rückreise aus diesen Risikogebieten als strafbare Handlung einstuft. § 89a Absatz 2 StGB wird um den Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten ergänzt und damit Artikel 9 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
Ein weiterer elementarer Bestandteil der Richtlinie sind die Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung (Artikel 11). Hiernach soll die Finanzierung der in der Richtlinie Terrorismusbekämpfung genannten strafbaren terroristischen Handlungen umfassend unter Strafe gestellt werden. § 89c StGB wird um bestimmte Handlungen erweitert, deren Finanzierung den Tatbestand einer Terrorismusfinanzierung erfüllt und damit werden die Vorgaben des Artikels 11 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 22.12.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung finden Sie hier.
(c) BMJ, 22.11.2023