Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann schlägt Richter am Bundesgerichtshof Jens Rommel für das Amt des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vor. Jens Rommel soll die Nachfolge von Dr. Peter Frank antreten, der am 21. Dezember 2023 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Zunächst wird sich das Bundeskabinett mit dem Vorschlag befassen. Die Ernennung des Generalbundesanwalts erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Hierzu erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt. Gerade jetzt kommt ihm eine besondere Bedeutung zu. Islamisten, Rechts- und Linksterroristen haben unserer freiheitlichen Ordnung den Kampf angesagt. Mitten in Europa wurden brutale Kriegsverbrechen begangen, die nicht ungesühnt bleiben dürfen. Mir ist es deshalb ein großes Anliegen, dass wir das Amt des Generalbundesanwalts zügig wiederbesetzen. Und für mich ist klar: Wir müssen dabei kompromisslos auf Exzellenz setzen. Nach Peter Frank brauchen wir erneut eine herausragende Persönlichkeit an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Jens Rommel ist die richtige Person für diese wichtige Aufgabe. Ich schlage ihn deshalb als Generalbundesanwalt vor. Jens Rommel hat dem Rechtsstaat in vielen wichtigen Funktionen gedient: Derzeit ist er Richter am Bundesgerichtshof, davor war er Staatsanwalt und Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass er über alle Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt, die einen exzellenten Generalbundesanwalt ausmachen – persönliche Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung. Ich freue mich, dass wir zügig einen so hervorragend qualifizierten Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts gefunden haben.“
Jens Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof. Er ist dort dem 4. Strafsenat zugewiesen. Ihm war zudem knapp vier Jahre lang stellvertretend die Aufgabe eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen. Zwischen 2015 und 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Jens Rommel hat an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon Rechtswissenschaften studiert. Nach den in Bayern abgelegten juristischen Staatsprüfungen trat er im Jahr 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war er in verschiedenen Positionen und an verschiedenen Stellen tätig: als Richter an den Amtsgerichten Biberach und Riedlingen, als Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg, im Justizministerium Baden-Württemberg sowie an der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel. Von 2007 bis 2010 war Jens Rommel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet.
(c) BMJ, 05.01.2024