Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat heute ihren Jahresbericht 2022 veröffentlicht. Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck hat den Bericht im Rahmen eines Empfangs in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft stellvertretend für den Bund entgegengenommen.

Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck erklärt:

„Den ehrenamtlichen Mitgliedern der Nationalen Stelle ebenso wie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich für ihren engagierten Einsatz zunächst sehr herzlich danken. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag, um die Bedingungen im Vollzug in Deutschland zu verbessern, und mir ist bewusst, wie sehr Ihr Wirken von Ihrem persönlichen Engagement bestimmt ist.

Auch der diesjährige Schwerpunkt des Berichts, der Maßregelvollzug und die Lage der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug, zeigt, dass die Verbesserung der Bedingungen sowohl im Maßregelvollzug als auch im allgemeinen Vollzug eine Daueraufgabe bleibt. Ich weiß, dass die Länder sich um diese Aufgabe kümmern und dass sie zum Teil große praktische Herausforderungen zu bewältigen haben, wie etwa dem Mangel an qualifiziertem Personal und Gutachtern. 

Nicht alle Schwierigkeiten lassen sich deshalb schnell beheben. Soweit das möglich ist, versucht das Bundesjustizministerium daher hier auch zu unterstützen.“

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist ein unabhängiges Gremium, das die Situation in freiheitsentziehenden Einrichtungen überwacht. Sie berichtet jährlich der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem Deutschen Bundestag und den Parlamenten der Bundesländer über ihre Tätigkeit.

Die Nationale Stelle hat im Jahr 2022 insgesamt 66 Einrichtungen besucht: 24 Einrichtungen des Maßregelvollzugs (Forensische Psychiatrien), 17 Justizvollzugsanstalten, 2 Justizvollzugskrankenhäuser, 8 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die u.a. mit freiheitsentziehenden Maßnahmen arbeiten, 4 Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, 1 Abschiebungshafteinrichtung, 3 Alten- und Pflegeheime, 4 Polizeidienststellen der Bundes- und Landespolizei, die zentrale Gefangenensammelstelle inklusive einer mobilen Gefangenensammelstelle im Zusammenhang mit dem G 7-Gipfel in Elmau sowie 2 Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr. Darüber hinaus wurden 4 Abschiebungsmaßnahmen begleitet.

Die von der Nationalen Stelle ausgesprochenen Empfehlungen und erarbeiteten Standards sind wichtige Orientierung für die Praxis, aber auch für die Gesetzgebung und die Rechtsprechung.

Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Besuche und die entsprechenden Stellungnahmen sowie der Jahresbericht 2022 sind unter www.nationale-stelle.de abrufbar.

Im aktuellen Berichtszeitraum wurde das Schwerpunktthema Maßregelvollzug bzw. Einrichtungen der forensischen Psychiatrie aus dem vergangenen Jahr fortgeführt.

Darüber hinaus hat sich die Nationale Stelle auf Einrichtungen des Justizvollzugs fokussiert und auf die Besuche geschlossener Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die u.a. mit freiheitsentziehenden Maßnahmen arbeiten.

Hintergrund:

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist in der Folge der Ratifikation des Fakultativ-protokolls zur VN-Antifolterkonvention eingerichtet worden. Dieses Protokoll verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, eine solche nationale Stelle einzurichten, die das Recht hat, alle Einrichtungen aufzusuchen, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden.

Die Nationale Stelle besteht aus zwei Komponenten: Die Bundesstelle ist für die Gewahrsamseinrichtungen des Bundes zuständig (bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll sowie die Begleitung von Abschiebungen), die Länderkommission für die Gewahrsamseinrichtungen in der Zuständigkeit der Länder (des Justizvollzugs, der Länderpolizei, der Gerichte mit Vorführzellen, Abschiebungshafteinrichtungen, geschlossene Einrichtungen in psychiatrischen Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderung sowie der Kinder- und Jugendhilfe).

(c) BMJ, 16.06.23

Cookie Consent mit Real Cookie Banner