Das Bundesministerium der Justiz erprobt ab heute einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Bürgerinnen und Bürger können sich über Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Frage kommen könnte und wie hoch diese ausfallen könnte. Sie haben außerdem die Möglichkeit, digital eine Klage zu erstellen. An sieben Gerichten deutschlandweit können entsprechende Klagen auch digital eingereicht werden.

Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing erklärt dazu:

„Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte gehen wir einen großen Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtstaat der Zukunft. Wer zum Beispiel rechtliche Ansprüche wegen Verspätung eines Fluges selbst durchsetzen möchte, dem wird das Online-Tool vieles erleichtern: Man kann damit sogar eine Klage digital erstellen und bei Gericht einreichen. Mittelfristig wird die Erprobung des Onlinedienstes allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Denn die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können – per Klick von zuhause aus, in einem nutzerfreundlichen und strukturierten Verfahren. Als Justizminister, Digitalminister und Verkehrsminister freue ich mich darüber, dass der Onlinedienst heute an den Start geht. Und ich danke allen Beteiligten in Justiz, Verwaltung und beim DigitalService des Bundes, die diesen Erfolgermöglicht haben.“

Der Onlinedienst wird im Rahmen des Projektes „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ vom Bundesministerium der Justiz und dem DigitalService des Bundes entwickelt und erprobt. Im Bereich der Fluggastrechte unterstützen sieben Pilotgerichte das Projekt mit fachlicher Expertise. 

Der Onlinedienst enthält folgende Angebote:

  • Bereitstellung von Informationen: Bürgerinnen und Bürger können sich über mögliche Ansprüche bei Flugproblemen informieren. Das betrifft insbesondere Fälle von Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie können sich zudem darüber informieren, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe einleiten können und welche Alternativen zu einer Klage bestehen.
  • Durchführung Vorab-Check: Es besteht die Möglichkeit, einen Vorab-Check durchzuführen und herauszufinden, ob möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte. 
  • Digitale Klageerstellung und -einreichung: Bürgerinnen und Bürger können digital eine Klage erstellen und diese über den Dienst „Mein Justizpostfach“ bei an dem Pilotversuch teilnehmenden Gerichten einreichen. Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an dem Pilotversuch: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Diese Gerichte sind für die Flughäfen Bremen, Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin Brandenburg und Stuttgart zuständig.

Der Onlinedienst ist über die Webseite www.service.justiz.de/fluggastrechte erreichbar.

BMJ, 27.03.2025

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