Beim Deutsch-Französischen Ministerrat am 22. Januar 2023 haben der französische und der deutsche Justizminister vereinbart, bei der Umsetzung folgender Schlüsselprojekte in den kommenden Jahren eng zusammenzuarbeiten:
· Als starkes Zeichen ihres gemeinsamen Willens zur Bekämpfung der Computerkriminalität werden die französische und die deutsche Botschafterin beim Europarat das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität gemeinsam im Europarat in Straßburg unterzeichnen.
· Um sicherzustellen, dass jüngere Generationen die weltweite Abschaffung der Todesstrafe weiterhin aktiv unterstützen, ist es der gemeinsame Wunsch der Minister, junge Juristinnen und Juristen im Hinblick auf den Einsatz gegen die Todesstrafe fortzubilden. Im Kontext des Europarats und mit Unterstützung weiterer Akteure wird im Laufe des Jahres eine Schulung zum Thema Einsatz gegen die Todesstrafe organisiert.
· Beim Familienrecht fördern die Minister der Justiz den Meinungsaustausch zu neuen Familienmodellen. Sie betonen die Notwendigkeit, die Kenntnisse des Rechts- und Justizsystems des jeweils anderen Landes zu verbessern, um die Qualität der operativen Zusammenarbeit zwischen den Behörden ihrer Länder aufrechtzuerhalten. Um lebensnahe und konkrete Antworten auf die Schwierigkeiten zu finden, die sich aus grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten ergeben, werden sie neue Initiativen wie beispielsweise gemeinsame Schulungen für Rechtspraktiker und -praktikerinnen sowie einen Informationsaustausch zum Familienrecht fördern.
· In dem Bewusstsein, dass die Entwicklung von KI das Justizsystem vor große Herausforderungen stellen wird, haben die Minister beschlossen, auf Arbeitsebene einen engen Austausch zu den Potentialen, Risiken, Leitlinien und Grenzen der KI aufzunehmen.
Die Zusammenarbeit innerhalb des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein Ziel der Europäischen Union, das zur Stabilität auf dem europäischen Kontinent beiträgt. In dieser Hinsicht fördert der zwischen Frankreich und Deutschland geschlossene Vertrag von Aachen ehrgeizige Zielsetzungen auf europäischer wie auf bilateraler Ebene. Die Minister der Justiz begrüßen in diesem Zusammenhang die ersten Erfolge der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die innerhalb eines Jahres operativer Tätigkeit 929 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Sicherstellungsentscheidungen bezüglich Vermögenswerten in Höhe von 259 Millionen Euro erwirkt hat. In ihrem gemeinsamen Artikel vom 29. November teilen sie die Vorstellung, dass die EUStA ihre Zuständigkeiten auf die strafrechtliche Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung in Bezug auf die Verantwortlichen für Verstöße gegen restriktive Maßnahmen, die von der Europäischen Union verhängt wurden, ausweiten sollte. Sie sind in der Tat überzeugt, dass diese Verstöße schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension darstellen und gegen die Interessen der Union gerichtet sind.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22. Januar 2023