Die geschäftsführende Bundejustiz- und Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht erklärt zum Beschluss der Allgemeinen Ausrichtung des Digital Services Act im Wettbewerbsfähigkeitsrat:
„Die EU hat heute im Wettbewerbsfähigkeitsrat einen wegweisenden Beschluss gefasst. Mit dem Digital Services Act (DSA) wird der Rechtsrahmen für Online-Plattformen an das digitale Zeitalter angepasst. Mit verbindlichen europaweiten Regeln werden wir Hass und Hetze sowie weiteren illegalen Inhalten im Netz konsequent einen Riegel vorschieben. Zudem verbessern wir den Verbraucherschutz auf Online-Plattformen deutlich.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass manipulative Design-Praktiken von Online-Marktplätzen – sogenannte dark patterns – die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa zu einer Kaufentscheidung drängen sollen, künftig verboten sind. Auch verpflichten wir Amazon & Co. zu mehr Transparenz und Verantwortung für Angebote auf ihren Plattformen: Künftig muss klar sein, an wen sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Mangelware und Fake-Produkten wenden können.
Sehr große Plattformen müssen Nutzerinnen und Nutzern künftig mehr Einfluss dabei einräumen, was Ihnen angezeigt wird. Für Empfehlungssysteme müssen sie mindestens eine Option anbieten, die nicht auf „Profiling“ der Nutzerdaten basiert. Auch für Online-Werbung gibt es künftig höhere Transparenzanforderungen: Nutzerinnen und Nutzer müssen Informationen darüber erhalten, warum ihnen eine bestimmte Werbung angezeigt wird.“
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 25. November 2021