Aus Anlass der Ersten Lesung des Regierungsentwurfs zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften heute im Deutschen Bundestag (TOP 23; ca. 23.07 Uhr) bitten wir Sie, folgendes Zitat von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zu beachten:
„Mit der Einführung der virtuellen Hauptversammlung setzen wir einen zentralen Meilenstein bei der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts. Was zunächst als Coronaprovisorium geschaffen war, machen wir nun dank der guten Erfahrungen zu einer dauerhaften verbesserten Möglichkeit. Neben einer praxisorientierten, rechtssicheren und umweltschonenderen Ausgestaltung dieses für Aktiengesellschaften so wichtigen Entscheidungsorgans werden vor allen Dingen die Aktionärsrechte gestärkt. Der Gesetzesentwurf ermöglicht eine weitgehende Vorverlagerung des Fragerechts der Aktionäre vor den Versammlungstermin. Zudem sieht er das Recht vor, Stellungnahmen bereits im Vorfeld der Versammlung einzureichen. Das Recht der Aktionäre, während der Versammlung zu reden, Anträge zu stellen und, je nach Ausgestaltung des Fragerechts, in der Versammlung Fragen und Nachfragen stellen zu können, bleibt ihnen daneben analog zur Präsenzversammlung erhalten. Dadurch, dass der Bericht des Vorstands den Aktionären bereits im Vorfeld zugänglich zu machen ist, wird neben einer gezielteren Vorbereitungsmöglichkeit zudem die Transparenz der Hauptversammlung erhöht. Mit der neuen verbesserten virtuellen Hauptversammlung nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und stärken zugleich die Aktionärsdemokratie“.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 12. Mai 2022