Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz muss im kommenden Jahr mit einem leicht reduzierten Budget rechnen. Der Entwurf für den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800), über den der Bundestag am Dienstag, 5. September 2023, in erster Lesung berät, sieht Ausgaben von 2,4 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,45 Milliarden Euro in diesem Jahr vor. Das Ressort von Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) plant mit Einnahmen in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegenüber 894,18 Millionen Euro in diesem Jahr.
Insbesondere für Investitionen, den größten Ausgabeposten des Etats, sollen 2024 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. 2023 hatte das Ministerium dafür noch 1,41 Milliarden Euro ausgeben können.
Für den Umweltschutz sollen 310,62 Millionen Euro bereitgestellt werden (2023: 361,85 Millionen Euro). 35 Millionen Euro sollen hiervon in den nationalen Meeresschutz investiert werden, ein Großteil (33 Millionen) davon ist für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten eingeplant. Im laufenden Jahr standen für den nationalen Meeresschutz 30 Millionen Euro zur Verfügung. 39,57 Millionen Euro sollen in die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen fließen, 4,5 Millionen Euro in das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ (2023: zwei Millionen).
Ausgaben in Höhe von 1,14 Milliarden Euro (2023: 1,16 Milliarden Euro) sind für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle eingeplant. Davon entfallen 710 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2023: 729,45 Millionen Euro) und 430 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2023: 430,58 Millionen Euro).
Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 145,64 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 153,88 Millionen Euro in diesem Jahr. Mit 108 Millionen Euro ist ein Großteil dieser Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds eingeplant. 2023 standen dafür 118,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 137,65 Millionen Euro vorgesehen (2023: 135,94 Millionen Euro). 38,33 Millionen Euro davon entfallen auf die Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen, 29,87 Millionen Euro auf für Forschung und Untersuchungen.
Die Ausgaben für Verbraucherpolitik werden im Etatentwurf mit 38,99 Millionen Euro (2023: 41,88 Millionen Euro) beziffert. Größter Posten hier sind die Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in Höhe von 25,91 Millionen Euro. Die Informationen für Verbraucher werden laut Planung voraussichtlich mit 7,16 Millionen Euro zu Buche schlagen. Im Vorjahr waren dafür 9,62 Millionen Euro eingeplant worden.
Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 181,14 Millionen Euro erhalten (2023: 177,63 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel Vilm und in Leipzig 56,36 Millionen Euro (2023: 58,24 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin 72,74 Millionen Euro (2023: 63,49 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter 83,09 Millionen Euro (2023: 76,14 Millionen Euro).
(c) HiB Nr. 608, 23.08.2023