Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird auch im kommenden Jahr der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts bleiben. Laut Haushaltsentwurf 2025 (20/12400) kann Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) im nächsten Jahr 179,26 Milliarden Euro ausgeben. Damit liegt das geplante Ausgabenvolumen im Einzelplan 11 ungefähr auf dem Niveau des Ansatzes für 2024 (179,37 Milliarden Euro).
Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 132,89 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 121,25 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro).
Mit 4,76 Milliarden Euro (2024: 5,05 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,03 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,64 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 31,23 Milliarden Euro (2024: 30,83 Milliarden Euro).
Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,5 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro).
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 44,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 50,51 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,6 Milliarden Euro in diesem Jahr auf elf Milliarden Euro in 2025 sinken.
Deutliche Einsparungen sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 25 Milliarden Euro. Für 2024 waren noch 29,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Eingliederung in Arbeit sehen die Planungen 3,7 Milliarden Euro vor (2024: 4,15 Milliarden Euro).
Der Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse (KSK) soll bei 282,8 Millionen Euro liegen (2024: 276,45 Millionen Euro). Die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung schlagen mit 105,21 Millionen Euro zu Buche (2024:102,57 Millionen Euro).
Mit 409,65 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,48 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt.
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.
(c) HiB Nr. 563, 22.08.2024