Im Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 (Einzelplan 04, 20/7800) Ausgaben in Höhe von 3,71 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 186,1 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Haushaltsjahre sind 1,03 Milliarden Euro eingestellt.
Das Gros des Ausgaben entfällt auf den Kulturetat der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (siehe separate Meldung, Kapitel 0451-0454 und 0456), für die in der Summe 2,15 Milliarden Euro etatisiert sind. Darunter fällt unter anderem auch das Bundesarchiv (Kapitel 0453).
Mit 1,08 Milliarden Euro bildet der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414) den zweitgrößten Ausgabeposten im Kanzleretat. Das sind 53,4 Millionen Euro mehr als das Soll für 2023. Details dazu werden nicht veröffentlicht, die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste werden vom Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses geprüft.
Für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt (Kapitel 0412) sind Ausgaben in Höhe von 194,51 Millionen Euro eingeplant, 49,42 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die „Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen- und Ausgaben“ des Geschäftsbereichs des Bundeskanzleramts (Kapitel 0411) sind mit 71,9 Millionen Euro eingepreist, 4,2 Millionen Euro mehr als 2023.
Für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0432) sind für 2024 insgesamt 117,4 Millionen Euro im Regierungsentwurf vorgesehen, das sind 25,2 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. So fällt etwa der Ansatz für „Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung“ mit 9,5 Millionen Euro deutlich geringer aus als 2023 mit rund 20 Millionen Euro. Hinzu treten „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ in diesem Bereich (Kapitel 0431) in Höhe von 12,7 Millionen Euro (2023: 14,8 Millionen Euro).
Für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 34,7 Millionen Euro. Das sind 8,8 Millionen Euro weniger als das Soll für 2023. Unter anderem soll die „Unterstützung von Flüchtlingsprojekten“ mit 10,3 Millionen Euro (2023: 19 Millionen Euro) deutlich geringer ausfallen als in diesem Jahr.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415) soll laut Regierungsentwurf 2024 15,6 Millionen Euro ausgeben können. Das sind 330.000 Euro weniger als im laufenden Jahr.
Für Sonstige Bewilligungen (Kapitel 0410) sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 28,56 Millionen Euro vorgesehen, 2,7 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Rund 18 Millionen Euro davon gehen in Form eines Zuschusses an die Stiftung Wissenschaft und Politik.
(c) HiB Nr. 631, 06.09.2023