Heute wurde Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt. Bereits am 16. Mai wurde sie zur neuen BfDI gewählt.
Die BfDI will vor allen Dingen einen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen: „Ich werbe insgesamt für einen Datenschutz, der rote Linien klar aufzeigt, aber unterhalb dieser roten Linien konstruktive Lösungen, einen Korridor des Möglichen, anbietet. Ich will noch früher und intensiver in den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft kommen, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen. Ich will wissen, wo die Beteiligten Herausforderungen sehen, um frühzeitig Lösungen anbieten zu können, die das Datenschutzrecht einhalten.“
Dabei sollen drei Themenfelder im Fokus stehen: „In meiner Amtszeit werde ich mich insbesondere um die Bereiche Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit kümmern. Digitale Lösungen sind entscheidend für eine bessere Gesundheitsversorgung für uns alle. Dabei müssen die Grundrechte der Betroffenen umfassend geschützt werden, gleichzeitig darf ein hohes Maß an Funktionalität der Systeme nicht verhindert werden. Ähnliches gilt für die Künstliche Intelligenz. Ich werde alles tun, um eine vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen. Gleichzeitig werde ich mich mit Vehemenz gegen rechtswidrige Datenverarbeitungen einsetzen. Es ist meine feste Überzeugung, dass die KI-Aufsicht in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden gehört. Denn wir sind als einzige Behörden völlig unabhängig und haben bereits heute die notwendigen KI-Expertinnen und Experten. Über KI-Reallabore möchte ich Innovation aktiv begleiten.“
Beim Thema Sicherheit gilt: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein. Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht. Diesen Ausgleich möchte ich noch stärker als bislang im Dialog mit den Nachrichtendiensten und Polizeien gewährleisten. Eine Verlagerung wesentlicher Teile der datenschutzrechtlichen Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden halte ich für falsch.“
(c) BfDI, 02.09.2024