Die kriminalpolitische Debatte um eine an evidenzbasierten Fakten und aktuellen Entwicklungen ausgerichtete Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland steht beim BDK seit jeher auf der Agenda. Die vorhandene Expertise konzentrierte der BDK Anfang des Jahres in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe.
Unter Federführung des BDK Rheinland-Pfalz und in Kooperation mit Experten aus dem Bereich der Justiz, u.a. Herrn OStA a.D. Walter Schmengler und Herrn LRD Dr. Jörn Patzak, erarbeitete die „AG Cannabis“ nunmehr ein 37-seitiges Positionspapier. Zu der laut Koalitionsvertrag beabsichtigten „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ stellt der BDK seine Haltung dar. Hierzu der Leiter der Arbeitsgruppe, Kriminaldirektor Lothar Butzen:
„Der BDK sieht in der Kriminalisierung von Cannabiskonsument:innen kein geeignetes Mittel, um die illegale Herstellung und den Vertrieb von Cannabis mit Erfolg zu bekämpfen. Wir sprechen uns daher für eine Entkriminalisierung in Bezug auf den Besitz und Erwerb von Cannabis in Deutschland aus.“
Anbau, Handel und Konsum von Cannabis in Deutschland müssen auch künftig im Einklang mit dem internationalen Rechtsrahmen stehen. Die bislang bekannt gewordenen Überlegungen der Bundesregierung geben Anlass zum Zweifel daran. Die Regelungen in anderen europäischen Ländern, den Umgang mit Cannabis als Ordnungswidrigkeit einzustufen oder Maßnahmen zur Verhütung des Konsums zu ergreifen, sind mit aktuellem Recht vereinbar.
Das von Portugal verfolgte Modell zur Entkriminalisierung erweist sich aus Sicht des BDK als richtungsweisend. Prävention, Therapie und Rehabilitation sind dabei wesentliche Eckpfeiler. Der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow führt weiter aus:
„Die Freigabe von Cannabis wird aus unserer Sicht nicht zum Austrocknen der illegalen Märkte führen, da die Nachfrage, insbesondere hinsichtlich Cannabis mit hohem Wirkstoffgehalt sowie sog. ‚Neuen-psychoaktiven-Substanzen‘ seit Jahren ansteigt. Der Cannabiskonsum geht insbesondere für Kinder und Jugendliche mit hohen Gefahren psychischer Störungen und Beeinträchtigungen einher. Die bisher bekannt gewordenen Planungen zur Cannabisregulierung in Deutschland lassen einen effektiven general- und spezialpräventiv wirkenden Jugendschutz deutlich vermissen.“
Darüber hinaus sind im Kontext einer Freigabe von Cannabis lobbyistische Einflüsse zu erwarten, die nicht zulasten gesundheits- und sicherheitspolitischer Interessen führen dürfen.
Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland entfaltet vielfältige Auswirkungen, auch auf die öffentliche Verwaltung, mithin auf Polizei und Justiz sowie Kommunen. Diese gilt es möglichst vor einem Gesetzgebungsverfahren evidenzbasiert zu analysieren und unter ganzheitlichen Aspekten im Sinne eines effektiven, effizienten und v.a. zukunftsfähigen Verwaltungshandelns zu bewerten.
Das gesamte Positionspapier steht Ihnen unter diesem Link frei zugänglich zur Verfügung: https://www.bdk.de/der-bdk/wer-wir-sind/positionen/2022-07-13-positionspapier-des-bdk-kontrollierte-abgabe-von-cannabis.pdf
Quelle: Bundesverband Deutscher Kriminalbeamter, Pressemitteilung vom 20. Juli 2022