Zum vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbandsklage erklären Linda Heitmann, Obfrau im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und Till Steffen, Mitglied im Rechtsausschuss:

„Wir begrüßen, dass endlich ein geeinter Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorliegt. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns auch mehr Tempo ein. Der Referentenentwurf wurde im Sinne geschädigter Verbraucher*innen erfreulicherweise verbessert. Ein späteres Opt-in senkt die Hürden für Klagende und entlastet die Justiz, weil Individualklagen reduziert werden. Der verringerte Streitwert senkt das Prozessrisiko für die Verbände. 

Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn Verbraucher*innen und Konzernen auf Augenhöhe klagen können. Zu einer anwenderfreundlichen Umsetzung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind für uns daher noch weitere Punkte wichtig: Die Voraussetzungen für die klagenden Verbände dürfen nicht zu hoch sein und dürfen insbesondere im Ausland nicht niedriger als im Inland sein. Bußgeldandrohungen für klagende Verbände sind kontraproduktiv und sollten unterbleiben. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und sind optimistisch, insgesamt eine gute neue gesetzliche Grundlage für Verbraucher*innen zu schaffen.“

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