Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion zur Bundestagswahl in Berlin erklärt Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer:

Inhaltlich begrüßen wir, dass das Gericht den Beschluss des Bundestages, die Bundestagswahl in Wahlbezirken mit nachgewiesenen Vorfällen zu wiederholen, im Wesentlichen bestätigt hat. Die aus weiten Teilen der Opposition erhobenen Vorwürfe, die Ampelfraktionen hätten eine politische Entscheidung getroffen, sind damit entkräftet.

Es ist gut, dass wir in Deutschland sorgfältig überprüfen, ob Wahlen korrekt abgelaufen sind, aber es muss schneller gehen. Die Wahlwiederholung in Teilen von Berlin knapp zweieinhalb Jahre nach der Bundestagswahl lässt sich schwer vermitteln. Zunächst der Bundestag und dann das Bundesverfassungsgericht haben je etwa ein Jahr benötigt, um die Bundestagswahl in Berlin zu überprüfen. Insgesamt dauert das Wahlprüfungsverfahren damit zu lang. Wir müssen daher überlegen, ob es für den Bundestag die Möglichkeit geben sollte – etwa in Fällen, in denen offensichtlich eine umfangreiche und zeitaufwendige Beweiserhebung erforderlich ist – die Wahlprüfung direkt an das Bundesverfassungsgericht zu überweisen. Ein dahingehender Reformbedarf wird durch die Kritik des Bundesverfassungsgerichts, der Bundestag hätte den Sachverhalt gründlicher aufklären müssen, bestätigt.

Hintergrund:
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 war es in Berlin zu erheblichen Problemen gekommen: So fehlten in zahlreichen Wahllokalen Stimmzettel, einige Wahllokale wurden zeitweise geschlossen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet und teilweise bildeten sich lange Warteschlangen. Für die Durchführung der Bundestagswahlen in Berlin waren die Berliner Landesbehörden zuständig. Erschwert wurde die Durchführung der Wahl dadurch, dass gleichzeitig drei Wahlen abgehalten wurden: die Wahl zum Bundestag, die Wahl zum Abgeordnetenhaus und die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Zudem wurde über einen Volksentscheid abgestimmt und es waren coronabedingt Abstandsregeln einzuhalten. Schließlich fand am Wahltag der Berlin-Marathon statt, der erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen mit sich brachte. Bei den Planungen zur Durchführung der Wahlen unter den gegebenen Bedingungen ist es bei den zuständigen Landesbehörden offensichtlich zu erheblichen Fehleinschätzungen gekommen.

Aufgrund der Vorkommisse hat der Bundeswahlleiter beim Bundestag Einspruch gegen die Durchführung der Bundestagswahl im Land Berlin eingelegt. Dieser Einspruch ging am 25.11.2021 beim Bundestag ein. Der für die Überprüfung von Einsprüchen zuständige Wahlprüfungsausschusses, der sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammensetzt, kam am 27. Januar 2021 zu seiner 1. Sitzung zusammen, da nach der Bundestagswahl die Ausschüsse zunächst besetzt werden mussten. Der Ausschuss wird von einem kleinen Mitarbeiterstab der Bundestagsverwaltung betreut. Gegen die Bundestagswahl 2021 sind 2.172 Wahleinsprüche eingegangen, über 1.700 betrafen die Wahl in Berlin. Die Prüfung der Berlinwahl wurde dadurch erschwert, dass die Wahlniederschriften teilweise mangelhaft waren oder ganz fehlten. Der Bundestag hat am 10. November 2022 beschlossen, die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die Wahl in 431 Wahlbezirken mit nachgewiesenen Vorfällen zu wiederholen, anzunehmen. Die Wahlprüfbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion gegen diesen Beschluss ging am 07.01.2023 bei dem Bundesverfassungsgericht ein.

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