Zur politischen Einigung der EU-Institutionen zu unternehmerischen Sorgfaltsplichten erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Maik Außendorf, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft:
Die Einigung auf EU-Ebene setzt einen neuen globalen Standard für internationale Lieferketten und ist ein wichtiger Beitrag zur Zukunfts- und globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft. Endlich wird Umwelt- und Sozialdumping in den Lieferketten ein Riegel vorgeschoben. Der Vorschlag der europäischen Union stärkt verantwortungsvolle Unternehmen gegenüber denjenigen, die sich auf Kosten von Mensch und Umwelt in fernen Ländern einen kurzfristigen Wettbewerbsvorteil erschleichen wollen. Damit wird, eng orientiert an internationalen Standards (UN-Leitprinzipien, OECD-Leitsätze, ILO-Arbeitsnormen), ein rechtsverbindliches Level-Playing-Field auf europäischer Ebene geschaffen. Verbraucher*innen können künftig stärker darauf vertrauen, dass in ihren Einkaufskörben keine Waren landen, für deren Herstellung Menschen oder die Umwelt ausgebeutet werden.
Es ist ein wichtiges Signal, dass angesichts der Klimakrise Unternehmen auch für die Klimafolgen ihres Handels in die Verantwortung genommen werden. Die Einigung auf den prozessorientierten Risikoansatz ist zu begrüßen, der jeweils die risikobasierten Sektoren und Produkte der eigenen Lieferketten in den Blick nimmt, ohne kleine und mittlere Unternehmen zu überfordern.
Die Einigung wird dennoch zu Nachbesserungen im deutschen Lieferkettengesetz führen, dabei lassen wir die Unternehmen nicht allein. Schon jetzt wurde die Berichtspflicht auf einen Fragebogen abgespeckt, Branchenhandbücher entwickelt und das BMAS, das BMWK und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind im ständigen Austausch mit Unternehmen und Verbänden zur effizienten Umsetzung.