Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Parteien sind ein elementarer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie und müssen dementsprechend finanziell angemessen ausgestattet werden. Hieraus erwächst die besondere Verantwortung, Änderungen bei der Parteienfinanzierung gründlich und sorgfältig begründet vorzunehmen. Die von der Großen Koalition 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Finanzmittel für die politischen Parteien wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Sie ist verfassungswidrig. Im Gesetzgebungsverfahren, so das Gericht, sei nicht ausreichend begründet worden, dass eine Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um knapp 25 Millionen Euro tatsächlich erforderlich gewesen sei. Der freche Versuch der Großen Koalition, die Parteienfinanzierung ohne eine nachvollziehbare und gehaltvolle Begründung durchzudrücken, wurde vom Gericht deutlich zurückgewiesen. Ich freue mich, dass unsere Klage Erfolg hatte. Die Parteienfinanzierung braucht Maß, Mitte und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist gut, dass unsere Verfassung den Parteien klare Vorgaben macht und einer Selbstbedienungsmentalität vorbeugt. Die Urteilsbegründung werden wir genau analysieren und das weitere Vorgehen innerhalb der Ampel abstimmen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, eine Reform des Parteiengesetzes vorzunehmen. Hierbei werden wir uns auch dieses Themas annehmen.“
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung 24. Januar 2023