Zur Unterzeichnung der Artemis Accords durch das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt im Beisein des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Washington D.C. erklärt Chantal Kopf, Mitglied im Wirtschaftsausschuss:

Dass Deutschland – neben Frankreich, Italien, Polen und anderen europäischen Partnern – nun auch zu den Unterzeichnern der Artemis Accords zählt, ist ein wichtiger Schritt. Er zeigt, dass wir als Europäerinnen und Europäer Teil einer Gemeinschaft von Staaten sein wollen, die sich zu einer partnerschaftlichen Forschung auf Augenhöhe im Bereich der Raumfahrt bekennen. Zugleich sollten wir die Artemis-Accords jedoch nur als Zwischenschritt zu einem verbindlichen internationalen Regelwerk im Bereich des Weltraumes sowie seiner Erforschung und Nutzung begreifen. Dieses braucht es insbesondere in herausfordernden Zeiten der geopolitischen Verwerfungen durch Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und in Zeiten des technologischen Wettbewerbs mit China.

Die Accords gliedern sich in das US-amerikanische Weltraumprogramm Artemis ein, welches sich zum Ziel gesetzt hat, noch in den 2020er Jahren die bemannte Weltraummission „Artemis-2“ zum Mond durchzuführen. Bislang ist Deutschland als Konstrukteur wesentlicher Komponenten der Raumschiffe für die Mission beteiligt. Es ist begrüßenswert, dass DLR und BMWK mit der Unterzeichnung der Artemis Accords dem Anspruch, die transatlantische Forschungskooperation im Bereich der Raumfahrt zu stärken, Rechnung tragen wollen.

Die durch die USA formulierten „Artemis Accords“ stellen eine politische Absichtserklärung ohne völkerrechtlich-bindenden Charakter für die gemeinschaftliche und nachhaltige Erforschung des Mondes und weiterer Himmelskörper dar. Sie zeigen Orientierungslinien dahingehend auf, wie verantwortungsvoll in einem strategisch-relevanten Raum wie dem All geforscht werden kann.

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