Zum Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) erklären Anja Reinalter, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Tina Winklmann, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) schaffen wir die Möglichkeit für mehr Integration und Anschlussfähigkeit in der Beruflichen Bildung. Die Neuerung ermöglicht Menschen ohne formalen Berufsabschluss den Zugang zur Abschlussprüfung, wenn deren individuelle Kenntnisse und Fertigkeiten mit anerkannten Berufsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) vergleichbar sind.
Für diese Menschen ebnen wir den Weg hin zu einem anerkannten Berufsabschluss und langfristig zu einer besseren beruflichen Perspektive. Damit gehen wir auch einen wichtigen Schritt in Richtung Fachkräftesicherung.
Gleichzeitig bauen wir Bürokratie ab und digitalisieren die Berufliche Bildung. So führen wir einen praxisgerechten digitalen Ausbildungsvertrag ein, ermöglichen ein Verfahren für digitale Berichtshefte und schaffen die Option einer virtuellen Prüfungsteilnahme für Prüfer*innen. Das entlastet die vielen Ehrenamtlichen in diesem Bereich und erleichtert ihre Tätigkeit.
Darüber hinaus stärken wir die Rolle der Berufsschulen als einen wichtigen Teil der dualen Berufsausbildung, indem wir die Einführung einer verbindlichen Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis ermöglichen. Zudem gestalten wir das digitale und mobile Ausbilden attraktiver, indem wir die Rahmenbedingungen dafür deutlich flexibilisieren. Mit diesen Verbesserungen setzen wir Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie Maßnahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie um und stärken die Berufliche Bildung.