Innenministerium Brandenburg gewinnt beim eGovernment-Wettbewerb den Preis für das beste OZG-Projekt.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat beim diesjährigen eGovernment-Wettbewerb mit seinem OZG-Projekt „Aufenthaltstitel“ den ersten Platz in der Kategorie „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt 2022“ belegt. Zusammen mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weiteren Dienstleistern arbeitet das Ministerium des Innern und für Kommunales seit 2018 an der Digitalisierung der Verwaltungsleistung „Aufenthaltstitel“. Zuletzt konnte durch Brandenburg in diesem Zusammenhang ein bundesweit einsetzbarer Online-Dienst für Geflüchtete aus der Ukraine entwickelt und bereitgestellt werden. Über diesen mehrsprachigen Dienst gelang es, innerhalb von nur wenigen Wochen über hundert Ausländerbehörden mit Fachverfahren deutschlandweit anzuschließen und auf diese Wiese die Antragsstellung für Ukraine-Geflüchtete zu erleichtern. Eine derart schnelle Umsetzung und Anbindung war im deutschen eGovernment bis dato ohne Beispiel. An den Ukraine-Online-Dienst sind mittlerweile über 130 Ausländerbehörden in ganz Deutschland angebunden.
Dr. Markus Grünewald: „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Dieser Preis ist das Ergebnis sehr harter Arbeit in den vergangenen Jahren mit vielen Partnern. Nicht zuletzt durch die gute und enge Zusammenarbeit mit den Brandenburger Ausländerbehörden war dieser Erfolg möglich. Auch wenn wir alle bei der OZG-Umsetzung gerne schon weiter wären, kann doch niemand mehr behaupten, es ginge in Brandenburg bei der Umsetzung des OZG nicht voran.“
Die Auszeichnung honoriert insbesondere, dass sich Brandenburg bei der Digitalisierung der OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ von Anfang an für eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung bis in die Fachverfahren der Ausländerbehörden eingesetzt hat und über die AKDB eine technische Lösung verwendet, die bundesweit durch alle Bundesländer und Ausländerbehörden flexibel nachgenutzt werden kann.
Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ war insofern die erste OZG-Leistung, die bundesweit zur Nachnutzung im sog. FIT-Store angeboten wurde. Mittlerweile ist der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ in 10 von 18 Ausländerbehörden Brandenburgs online und wird auch in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen angewandt.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ab 2023 ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen bis dahin zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch verschiedene Bundesministerien und Bundesländer nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ („EfA“) bearbeiten zu lassen.
Das Land Brandenburg hat dabei gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Auswärtigen Amt die Federführung für die Umsetzung im Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In dieses Themenfeld fällt auch die Verwaltungsleistung „Aufenthaltstitel“, die unter anderem bei der Debatte um die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten oder der Aufnahme von Ukraine-Geflüchteten eine wichtige Rolle spielt. Mit den von Brandenburg entwickelten Online-Diensten können Personen aus Drittstaaten bei den Ausländerbehörden einen Aufenthaltstitel beantragen, den sie für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen (zum Beispiel zum Arbeiten, zum Studium oder für den Familiennachzug). Brandenburg arbeitet bereits an weiteren Antragsstrecken, mit denen Ausländerbehörden ihr digitales Angebot sukzessive erweitern können.
Der eGovernment-Wettbewerb 2022 fand unter der Schirmherrschaft der Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, statt und wurde von BearingPoint und cisco ausgerichtet. Der Wettbewerb findet seit dem Jahr 2000 statt und zählt zu den renommiertesten Preisen im Bereich eGovernment im deutschsprachen Raum.
Zur Begründung für die Auszeichnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ führt Jurymitglied Prof. Dr. Peter Parycek, Mitglied im Digitalrat der Deutschen Bundesregierung, aus: „Die OZG-EfA-Leistung ,Aufenthaltstitel‘ hat den Beweis der Umsetzbarkeit des Einer-für-Alle-Prinzips erbracht. Zum Zeitpunkt der Präsentation im Juni hatten 120 der 528 Ausländerbehörden die EfA-Leistung bereits implementiert. Die Cloud-Architektur ermöglichte eine schnelle Skalierung, Standardisierung aber auch Anpassungsfähigkeit an spezifische Anforderungen der Behörden. Die Nachnutzung von EfA-Leistungen ist somit Realität.“
Zur technischen Umsetzung des Online-Services arbeitet der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zusammen. Das Projekt wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes finanziert.
Um die rechtliche Nachnutzung durch weitere Bundesländer zu ermöglichen, existiert der sog. FIT-Store der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Über diesen können andere Bundesländer den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ zur Nachnutzung erwerben und an ihre Ausländerbehörden weitergeben.
Weitere Informationen zur Umsetzung des OZG in Brandenburg finden Sie hier: ozg.brandenburg.de
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 8. September 2022