Bundesrechtsanwaltskammer stemmt sich gegen Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung – Schutz des Beratungsgeheimnisses muss gewahrt werden!
Im Juli wurde das Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) befürwortet das Ziel der Geldwäschebekämpfung uneingeschränkt. Allerdings hegt sie tiefgreifende rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Geldwäschepakets auf die Selbstverwaltung. Die vorgesehene Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde mit Befugnissen auch im Nichtfinanzsektor und nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwaltung geht der BRAK deutlich zu weit. Diese Änderungen insbesondere der nationalen Aufsichtsstruktur stellen eine nicht hinnehmbare Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung in Deutschland dar.
„Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft unterliegt bereits jetzt der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Landesministerien bzw. durch das BMJV. Wir wehren uns daher mit Nachdruck gegen eine darüberhinausgehende „Fachaufsicht“ durch die neuen Stellen. Eine unabhängige Selbstverwaltung garantiert unabhängige Anwälte und dies ist in einem Rechtsstaat unerlässlich.“, so die zuständige Vizepräsidentin Ulrike Paul. „Die Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck. Sie ist Garant der anwaltlichen Unabhängigkeit. Sie steht für uneingeschränkten Schutz anwaltlicher Berufsausübung vor staatlicher Kontrolle und Bevormundung und damit für den Schutz des für eine geordnete und wirksame Rechtspflege unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Nur so kann das Recht auf ein faires Verfahren und der Anspruch des Mandanten auf Vertraulichkeit – und damit das Rechtsstaatsprinzip – gewahrt werden. Allein dank dieser Unabhängigkeit können Rechtsanwälte auch gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege, nämlich Richtern und Staatsanwälten, ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen. Ohne eine unabhängige und staatsferne Selbstverwaltung ist die angemessene Vertretung der Interessen des Mandanten in höchstem Maße gefährdet.“, so Paul.
Die BRAK wird die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten und sich mit Nachdruck für die Interessen der Anwaltschaft einsetzen.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer Pressemitteilung Nr. 13 vom 15.10.2021