Anwaltschaft muss endlich berücksichtigt werden! Trotz nachdrücklicher Forderungen der BRAK ist die Anwaltschaft bislang nicht Teil der Erweiterung des Pakts für den Rechtsstaat. Anlass genug, die vehementen Forderungen zu wiederholen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nimmt die sich dem Ende zuneigenden Koalitionsverhandlungen zum Anlass, ihre Forderung nach einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter Einbeziehung der Anwaltschaft gegenüber der künftigen Regierung zu wiederholen.
Dass ein Bestehen auf den bereits veröffentlichten Forderungen dringend notwendig ist, hat nicht zuletzt die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 11. und 12. November gezeigt.
Bereits im Sommer 2021 hatte die BRAK ein Positionspapier zur Ausgestaltung einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat veröffentlicht. Eine Erweiterung ist aus Sicht der BRAK dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dies allerdings nur unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Anwaltschaft, die als größte Berufsgruppe im Rechtswesen Garant für den Zugang zum Recht ist.
Diese Forderungen hatte die BRAK im Zuge ihrer 161. Hauptversammlung noch weiter konkretisiert und einen Digitalpakt – auch diesen unter ausdrücklicher Einbeziehung der Anwaltschaft – als Bestandteil des neuen Paktes vorgeschlagen.
Noch am 08.11.2021 hatte die BRAK zudem anlässlich der bevorstehenden JuMiKo ein umfangreiches Forderungspapier an die Rechtspolitik gerichtet, mit dem nicht nur konkrete Vorschläge für anstehende Digitalisierungsprozesse unterbreitet, sondern erneut engmaschige Einbindung der Anwaltschaft gefordert wurde.
Umso unverständlicher ist es aus Sicht des BRAK-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, dass diese berechtigten Forderungen bislang ungehört blieben: „Die erneute Nichtberücksichtigung der Anwaltschaft bei der JuMiKo grenzt an Missachtung. Wir haben unsere Forderungen nicht nur schlicht veröffentlicht, sondern gezielt an die zuständigen Akteure der Rechtspolitik übermittelt. Um es deutlich zu sagen: Unsere Forderungskataloge sind doch kein Selbstzweck und keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wir sind Teil der Justizfamilie in unserem Rechtsstaat und haben einen Anspruch auf Einbeziehung. Ich erwarte diesbezüglich eine Nachbesserung von der neuen Bundesregierung. Unsere Forderungen für die Anwaltschaft erhalten wir aufrecht, denn die Einbeziehung der Anwaltschaft ist alternativlos“
Auch der Schatzmeister der BRAK und Vorsitzende der AG zur Sicherung des Rechtsstaates, RA Michael Then, findet deutliche Worte: „Es ist absolut unverständlich und geradezu unerträglich, dass wir als Rechtsanwender einmal mehr ausgeschlossen werden sollen und der neue Pakt sich nach Meinung der JuMiKo ausschließlich als „Stärkungspakt Justiz“ versteht.“
Die BRAK wir die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Pressemitteilung vom 19. November 2021