Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und von der Bundesministerin des Inneren und für Heimat, Nancy Faeser, vorgelegten Bericht über die im Jahr 2021 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beschlossen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Die Bekämpfung von Kinderpornographie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder nimmt uns alle in die Verantwortung. Wir setzen dabei auf ein Gesamtkonzept und legen neben einer konsequenten Strafverfolgung ein besonderes Augenmerk auf den Opferschutz und die Stärkung der Präventionsarbeit. Dazu gehört auch das konsequente Löschen dieser Inhalte im Internet. Aufgefundenes kinderpornografisches Material muss unverzüglich aus dem Netz entfernt werden. Denn ansonsten kann darauf weiterhin zugegriffen werden. Die abscheulichen Bilder können weiterhin verbreitet werden. Die Rechte unserer Kinder werden wieder und wieder mit Füßen getreten. Die weiterhin hohen Löschquoten und vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten zeigen, dass das Konzept „Löschen statt Sperren“ wirkt. Missbrauchsdarstellungen müssen zügig und konsequent gelöscht werden.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:
„Jeder Fall ist einer zu viel. Für mich als Bundesinnenministerin und für unsere Ermittlungsbehörden hat es höchste Priorität, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen und zu verhindern, dass Missbrauchsdarstellungen über das Internet verbreitet werden. Denn so lange diese furchtbaren Missbrauchsbilder verfügbar sind, wird auch die Würde der Kinder immer und immer wieder verletzt. Das ist für Betroffene extrem belastend. Wir wollen die Würde der Kinder schützen. Dafür hat die schnelle und konsequente Löschung besondere Bedeutung. Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass wir mit gezielten Maßnahmen entschieden gegen Täter, ihre Netzwerke und ihre Verbreitungsstrategien auf nationaler und internationaler Ebene vorgehen müssen.
Ich begrüße daher, dass die Europäische Kommission im Mai 2022 einen Vorschlag für europaweit einheitliche Regelungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgelegt hat, an dessen konkreter Ausgestaltung wir jetzt arbeiten. Die Verbreitung von Darstellungen dieser schlimmen Verbrechen hält nicht an Landesgrenzen, daher brauchen wir ein europaweit einheitliches Vorgehen mit klaren, dauerhaften Rechtsgrundlagen.“
Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2021 sowie eine Übersicht von Maßnahmen, die auf die Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des §184b StGB abzielen.
Gemäß dem Prinzip „Löschen statt Sperren“ konnten gemäß dem Bericht von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden (97,5 %); knapp zwei Drittel (62 %) der Inhalte wurden binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider lag im Jahr 2021 bei 2,55 Tagen.
Im Berichtszeitraum hat das BKA insgesamt 11.914 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. Ungefähr die Hälfte (54,6 %) der Inhalte wurde im Inland gehostet.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 56,6 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht; nach vier Wochen betrug die Löschquote 88 %. Die nicht gelöschten Inhalte wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zwecks Durchführung eines Indizierungsverfahrens zugeleitet.
Der Deutsche Bundestag hat in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. In diesem Zusammenhang ist die Bundesregierung aufgefordert worden, ab dem Jahr 2013 jährlich jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu berichten.
Zur Information des Deutschen Bundestages enthält der Bericht zudem ausgewählte Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Internet. Der Bericht enthält unter anderem Informationen zum Arbeitskreis „Keine sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Internet“, zur Eindämmung von Interaktionsrisiken durch das Jugendschutzgesetz und zur Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Auf europäischer Ebene wird die „Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ der Europäischen Kommission vorgestellt. Diese Initiativen unterstreichen das Engagement der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gegen sexuelle Gewalt an Kindern.
Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Den Bericht finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 10. August 2022