Angesichts der aktuelle Debatte um das ‚Gendern‘ in der deutschen Sprache hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekräftigt: „Unsere staatlichen Behörden haben sich an die amtlichen Rechtschreibregeln zu halten. Das gibt die von der Staatsregierung erlassene ‚Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern‘ verpflichtend vor.“ Laut Herrmann sind beispielsweise Gendersternchen und die Nutzung des großen Binnen-I in der Schriftsprache entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung nicht zu nutzen. „Wir legen großen Wert auf eine korrekte und verständliche Sprache“, betonte Herrmann. Das ‚Gendern‘ verunstalte regelwidrig und völlig unnötig die deutsche Sprache. „Uns ist die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Alltagssprache von Behörden genauso wichtig wie in Rechts- und Verwaltungsvorschriften“, machte der Innenminister deutlich. „Wer behauptet, dafür braucht es das ‚Gendern‘, beherrscht offenbar die deutsche Sprache nicht.“

Herrmann verweist auf die Broschüre ‚Freundlich, korrekt und klar – Bürgernahe Sprache in der Verwaltung‘, die das bayerische Innenministerium schon im vergangenen Jahr als Hilfestellung an alle Ressorts der Bayerischen Staatsregierung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie an die staatlichen Verwaltungsbehörden im eigenen Geschäftsbereich versandt hat und die auch im Internet abrufbar ist. Die Broschüre erläutert anhand von konkreten Beispielen, dass Gender-Schrägstriche, Klammern, großes Binnen-I oder Sternchen vermieden werden sollen. „Für eine geschlechtergerechte Sprache bieten sich insbesondere neutrale Formulierungen wie ‚Beschäftigte‘ statt ‚MitarbeiterInnen‘ und Paarformeln wie ‚Bürgerinnen und Bürger‘ statt „Bürger*innen‘ an“, so der Innenminister.

Die Broschüre ist abrufbar unter https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:317618,AARTxNR:03100005,AARTxNODENR:336205,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMI,AKATxNAME:StMI,ALLE:x)=X

(c) IM Bayern, 10.12.2023

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