Lahmgelegte Stadtverwaltungen, verschlüsselte Firmennetzwerke, Angriffe auf kritische Infrastrukturen: Cyberkriminalität wird zu einer immer größeren Bedrohung für Menschen und Unternehmen. Die effektive Bekämpfung von Cybercrime ist von enormer Bedeutung und erfordert enge Kooperationen zwischen den beteiligten Behörden. Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen daher bei entsprechendem Einverständnis der beteiligten Behörden die Zusammenarbeit der Länderstaatsanwaltschaften mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum verstetigen. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) ist eine von acht deutschen Sicherheitsbehörden (darunter das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesamt für Verfassungsschutz) gegründete Kooperationsplattform. Aufgabe des Cyber-AZ ist es unter anderem, ein aktuelles Cyber-Sicherheitslagebild zu erstellen und die strategischen Bewertungen zu bündeln.
Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist Aufgabe des Staates, sich für bestmögliche Sicherheit in einer zunehmend digitalen Welt einzusetzen. Dabei kommt auch den Strafverfolgungsbehörden der Länder eine wichtige Rolle zu. Der Kampf gegen Cybercrime zum Schutz von Unternehmen und Bürgern hat höchste Priorität. Gerade bei der Bekämpfung von Cybercrime sind effektive Strukturen und Kooperationen zwischen den befassten Stellen von größter Bedeutung. Deshalb wollen wir bei entsprechendem Einverständnis der beteiligten Behörden die Zusammenarbeit der Länderstaatsanwaltschaften mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum verstetigen. Unsere Spezialisten von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und die Kollegen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) sind bereits seit Juni vergangenen Jahres im Cyber-AZ als Vertreter der Länder-Staatsanwaltschaften tätig. Nach der aus Sicht der Justizbehörden erfolgreichen Pilotphase wollen wir die Beteiligung Bayerns und Nordrhein-Westfalens vorerst bis Ende 2025 verlängern. Langfristig wollen wir eine dauerhafte Zusammenarbeit des Nationalen Cyber-AZ mit den Länder-Staatsanwaltschaften. So wollen wir die Netzwerkstrukturen weiter ausbauen, einen reibungslosen Informationsfluss sichern und Ermittlungen noch effektiver machen.“
Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die digitale Gesellschaft ist verwundbar. Dies gilt – wie die aktuelle weltpolitische Lage deutlich macht – besonders mit Blick auf die staatliche Daseinsversorge und Kritische Infrastrukturen. Wissenschaft und Wirtschaft sind auf sichere digitale Infrastrukturen angewiesen. Mit der ZAC NRW und der ZCB in Bayern sind wir als Justiz im Kampf gegen Cyberkriminalität hervorragend aufgestellt und setzen eine digitale und innovative Strafverfolgung dagegen. Eine dauerhafte Beteiligung unserer sehr erfolgreichen Zentralstellen als Vertreter der Länderstaatsanwaltschaften am nationalen Cyber-Abwehrzentrum ist ein wichtiger Schritt. So bündeln wir unsere Kräfte und profitieren voneinander. Wissen und Analysen werden geteilt, Informationen sehr niederschwellig ausgetauscht und wir erhalten ein umfassendes Bild über Cyberangriffe.“
Bayern hat dazu gemeinsam mit NRW einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz (1./2. Juni) eingebracht. Beide Minister weisen auf die große Bedrohung durch Cyberkriminalität hin.
„Cyberangriffe fügen der deutschen Wirtschaft einen Schaden von 220 Milliarden Euro im Jahr zu“, so Bayerns Justizminister Eisenreich. „Sie können auch zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit, Versorgungsengpässen oder anderen schwerwiegenden Folgen führen. Im Extremfall – etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten – können Cyberangriffe sogar Menschenleben fordern.“
„Cybercrime ist grenzenlos“, führt der nordrhein-westfälische Justizminister Biesenbach weiter aus: „Organisierte Cyberkriminelle operieren in international vernetzt und arbeitsteilig agierenden Strukturen. Nach aktuellen Studien sind zwei Drittel aller Unternehmen und Organisationen von Angriffen mit Verschlüsselungssoftware betroffen. Auch die Strafverfolgung darf nicht an Grenzen oder nebeneinander statt miteinander arbeitenden Behörden scheitern. Sie muss koordiniert, vereint und handlungsfähig sein. Eine gute Vernetzung der einzelnen Behörden beschleunigt den Erkenntnisgewinn und effektiviert die Maßnahmen. Schnelle Reaktionen sind in diesem Bereich von besonderer Bedeutung. Indem wir uns vernetzen, können wir noch zügiger handeln und eine noch wirkungsvollere Strafverfolgung betreiben.“
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister hatte bereits im Herbst 2021 auf Initiative Bayerns eine umfassende Reform des Cyberstrafrechts gefordert, unter anderem höhere Strafen, die den besonderen Unrechtsgehalt der Cyberstraftaten widerspiegeln. Viele Tatbestände stammen noch aus den 1980er Jahren und liegen mit Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren im Bagatellbereich. Eisenreich: „Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson ausspäht oder Krankenhäuser und Kraftwerke angreift.“ Darüber hinaus will Bayern den Ermittlern bessere technische Möglichkeiten eröffnen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 30. Mai 2022