Entsprechend ihrer Ankündigung reicht die Bayerische Staatsregierung nunmehr ihren Antrag auf Normenkontrolle gegen die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht ein. Staatsminister Joachim Herrmann: „Die neu geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundestaatsprinzip. Sie missachten den Wählerwillen und gefährden dadurch den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland.“
Der Bayerische Ministerpräsident hatte im Vorfeld den Bundespräsidenten gebeten, dieses verfassungswidrige Änderungsgesetz nicht auszufertigen. Dem wurde nicht entsprochen, sodass jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss.
Das geänderte Bundeswahlrecht sieht insbesondere eine Kappung von Wahlkreismandaten vor, die nicht vom Zweitstimmenanteil der betreffenden Partei gedeckt sind. Herrmann: „Gewählten Abgeordneten ihr Wahlkreismandat zu verwehren, halte ich für völlig inakzeptabel.“ Wäre das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommen, wären nach den Worten des Innenministers allein in Bayern 7 von 46 Wahlkreisen „verwaist“ geblieben. „Aber auch in Baden-Württemberg und im Osten Deutschlands wären viele Regionen ohne direkt gewählte Abgeordnete geblieben.“ Durch die zusätzlich erfolgte Abschaffung der Grundmandatsklausel könnte sich dies noch weiter verschärfen. Herrmann: „Würde die CSU deutschlandweit weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten, aber aufgrund ihrer flächendeckenden Verwurzelung weiterhin nahezu alle Wahlkreise gewinnen, bliebe fast ganz Bayern ohne Wahlkreisabgeordneten.“ Bayern würde dann nur durch Abgeordnete repräsentiert, die Parteien entstammen, die hier nicht die Mehrheit haben, während die bayerische Mehrheitspartei im Bundesparlament fehlt. Es würden in diesem Fall auch insgesamt deutlich weniger Abgeordnete aus Bayern in den Bundestag einziehen, weil den Ländern keine Mindestsitzzahlen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil mehr zugeteilt werden. „Bayern wäre daher nicht-, falsch- und unterrepräsentiert.“ Herrmann: „Ein solches Wahlrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Wir sind davon überzeugt, dass auch das Bundesverfassungsgericht dies so sehen wird.
(c) IM Bayern, 14.06.23