Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Es braucht die Ersatzfreiheitsstrafe als letzte Konsequenz, damit Geldstrafen als Sanktion ernstgenommen und bezahlt werden. Aber dennoch gilt: Diese Menschen sind eigentlich nur zu Geldstrafen verurteilt worden und daher sollten Gefängnisaufenthalte vermieden werden.“
Zur heutigen dpa Meldung: „Minister Buschmann: Geldstrafen-Schuldner sollen seltener in Haft“ sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges:
„Wenn Bundesjustizminister Buschmann das Ziel formuliert, die Zahl der Gefangenen wegen Ersatzfreiheitsstrafen, also nicht bezahlter Geldstrafen, zu reduzieren, greift er eine Idee aus dem baden-württembergischen Koalitionsvertrag auf. In Baden-Württemberg unternehmen wir in diesem Bereich zahlreiche Anstrengungen und haben im vergangenen Jahr bereits die Grundlage für ein weiteres Modell, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, gelegt. Ich bin überzeugt davon: Es braucht die Ersatzfreiheitsstrafe als letzte Konsequenz, damit Geldstrafen als Sanktion ernstgenommen und bezahlt werden. Aber dennoch gilt: Diese Menschen sind eigentlich nur zu Geldstrafen verurteilt worden und daher sollten Gefängnisaufenthalte vermieden werden. Wenn wir von Justizseite Hilfestellungen geben könnten, sollten wir diese anbieten. Daher bauen wir die Programme zu Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen aus. Wenn der Bund dies nun begrüßt, freut uns das.“
In der Diskussion, Straftatbestände zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen, wies Ministerin Gentges aber auch darauf hin, dass auch bei Nichtzahlen auf Bußgelder letztlich das Instrument der Erzwingungshaft und damit Haft stünde: „Durch eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde der staatliche Aufwand nur verlagert und am Ende würden weiterhin Haftaufenthalte stehen. Das Instrument der Erzwingungshaft ist dabei sogar weniger flexibel als das der Ersatzfreiheitsstrafe. Insoweit wäre in diesem Zusammenhang durch ein Herabstufen des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit wenig gewonnen. Insgesamt sehe ich den vom Bundesjustizminister derzeit immer wieder vorgetragenen Ansatz, Straftaten abzuschaffen, um der Justiz Aufwand zu ersparen, für verfehlt. Wer so argumentiert, redet einer Justiz nach Kassenlage das Wort. Die Politik darf sich nicht um das drücken, was eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist: Die Justiz mit den Mitteln auszustatten, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgabe braucht. Diskussionen darüber, was strafbar sein soll oder nicht, müssen unabhängig von Fragen der Ausstattung der Justiz geführt werden.“
Hintergrundinformationen:
Zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen läuft in Baden-Württemberg das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ bereits seit vielen Jahren erfolgreich landesweit. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren stets über 100.000 Hafttage an Ersatzfreiheitsstrafen pro Jahr abgewendet werden. Nach einer Pilotphase 2020 hat das Ministerium der Justiz und für Migration das Projekt „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch aufsuchende Sozialarbeit“ aufgesetzt. In diesem werden die häufig in ihrer Lebenssituation überforderten Geldstrafenschuldner durch die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg über die Möglichkeit informiert, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen noch abzuwenden. 2021 hat das Ministerium zudem die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Geldstrafenschuldnerinnen und -schuldner, die sich bereits im Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe befinden, den Strafvollzug durch freie Arbeit im oder außerhalb des Justizvollzugs verkürzen können.
Im aktuellen baden-württembergischen Koalitionsvertrag lautet der entsprechende Absatz wörtlich: „Wir unterstützen Maßnahmen und Reformen zur Haft- und Strafvermeidung. Wir wollen, wo immer möglich, die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen vermeiden und werden alle Bemühungen unternehmen, die Ersatzfreiheitsstrafe einzuschränken. Dazu werden wir unter anderem die aufsuchende Sozialarbeit flächendeckend ausbauen und Maßnahmen wie „Schwitzen statt Sitzen“ sowie das „day-by-day“-Modell im Land ausrollen, um die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Weitere Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe werden wir prüfen. Überdies werden wir die Ausweitung der Haftvermeidung in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist, prüfen.“
Quelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Pressmitteilung vom 13. Februar 2022