In einer Sondersitzung hat der Bundesrat grünes Licht für verschiedene Rechtsänderungen beim Corona-Schutz gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten werden.
So haben die Länder trotz erheblicher Kritik aus den eigenen Reihen, die in der Plenardebatte noch einmal zum Ausdruck kam, umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, in dem sie auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichteten. Die Zustimmung der Länderkammer war für die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht erforderlich.
Unterstützung für Sozialdienste
Zugestimmt hat der Bundesrat der erneuten Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, Folgeänderungen in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sowie zwei weiteren Verordnungen, mit denen ursprünglich befristete Corona-Sonderregelungen zur Teilhabe behinderter Menschen entfristet werden.
Quelle: Bundesrat, Bundesrat Kompakt vom 18. März 2022