Der Innenausschuss hat am Mittwoch mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) über den Vorschlag des Rats der EU-Innenminister für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beraten. Die Ressortchefin erläuterte dabei einzelne Bestandteile des im EU-Innenrat am 8. Juni erzielten Kompromisses und betonte, dass damit Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand erreicht würden.
Dabei nannte die Ministerin unter anderem den verpflichtenden Stabilitätsmechanismus, der nach Faesers Worten neben der Aufnahme von Flüchtlingen auch die alternative Möglichkeit finanzieller Beiträge durch die EU-Staaten vorsieht, sowie die Pflicht zur Registrierung ankommender Migranten und die vorgesehenen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Zugleich betonte sie, dass das Individualrecht auf Asyl nicht beschnitten werde.
Auch sollen unbegleitete Kinder der Ressortchefin zufolge von den Grenzverfahren ausgenommen werden und direkt in die EU einreisen können. Im EU-Innenrat habe sich indes keine Mehrheit dafür gefunden, dass dies auch für Familien mit Kindern gelten soll, fügte Faeser hinzu und bekräftigte, dass sich Deutschland auch im weiteren Verfahren dafür einsetzen werde, Familien mit Kindern vom Grenzverfahren auszunehmen.
Die SPD-Fraktion begrüßte, dass sich die Bundesregierung für eine solche Regelung einsetzen wolle, und erkundigte sich danach, wie dafür im weiteren Verfahren die Chancen stehen. Auch wollte sie unter anderem wissen, welche alternativen Konzepte für eine GEAS-Reform auf dem EU-Innenrat „im Raum standen“.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Außengrenzverfahren als grundsätzlich richtig, Damit solle auch erreicht werden, dass sich weniger Flüchtlinge auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer machen, argumentierte sie und warf die Frage auf, ob es sich hierbei nicht kontraproduktiv auswirken könne, wenn Familien mit Kindern von dem Grenzverfahren ausgenommen würden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte Zweifel, dass der Reformvorschlag des EU-Innenrats zu Verbesserungen am bestehenden System führe. Zugleich fragte sie, welche weiteren Prioritäten die Bundesregierung bei den anstehenden Reformverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission setzen wolle.
Die AfD-Fraktion bemängelte, dass auch nach der vorgesehenen Verteilung von Flüchtlingen in der EU die Sekundärmigration innnerhalb der Europäischen Union weiterhin möglich sei. Ferner erkundigte sich unter anderem danach, wie verhindert werden solle, dass das Grenzverfahren von Flüchtlingen umgangen wird, die dabei nur geringe Chancen hätten.
Die FDP-Fraktion wollte wissen, wie sichergestellt werde, dass das Grenzverfahren rechtsstaatlich und die Unterbringung der Flüchtlinge dort menschenwürdig seien. Auch fragte sie, inwiefern im Rat diskutiert worden sei, wie das Geschäftsmodell von Schleusern wirkungsvoller unterbunden werden könne.
Die Fraktion Die Linke sah in der Entscheidung des EU-Innenrats eine „historische Niederlage“ für das Asylrecht. Unter anderem kritisierte sie, dass von der Bundesinnenministerin ein Grenzverfahren für Flüchtlinge mitgetragen werde, bei dem Kinder mit ihren Familien über Monate hinweg festgehalten würden.
(c) HiB Nr. 470, 21.06.23