Der Bundesrat hat am 20. Oktober beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten“ (20/8629) keine Einwendungen zu erheben. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/9005) hervor.
Der Gesetzentwurf, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sieht vor, die Liste asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten um Georgien und die Republik Moldau zu erweitern. Durch die Einstufung der beiden Länder als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet, heißt es in der Vorlage. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.
(c) HiB Nr. 799, 27.10.2023