Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Zum 1. April 2024 treten weitere umfangreiche Verbesserungen in Kraft, zu denen Elemente der Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld gehören.
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Deutschland braucht dringend Fachkräfte. Aus- und Weiterbildung sind eine zentrale Antwort auf den Fachkräftemangel. Deshalb stärken wir die berufliche Ausbildung in Deutschland weiter. Mit der Ausbildungsgarantie setzen wir auf bessere Berufsberatung, Zuschüsse für Auszubildende, die fernab der Heimat eine Ausbildung machen und mehr Angebote für Jugendliche, die Probleme haben, einen Ausbildungsplatz in ihrer Region zu finden. Denn die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Außerdem stärken wir mit dem neuen Qualifizierungsgeld die Möglichkeiten, um Beschäftigte von heute fit zu machen für die Arbeit von morgen. Mit dem Qualifizierungsgeld führen wir dafür eine neue Förderung ein, um sie in der Transformation zu unterstützen.“
Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen – angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Neben einem geförderten Berufsorientierungspraktikum für Schulabgängerinnen und -abgänger steht künftig auch ein neuer Mobilitätszuschuss für Auszubildende zur Verfügung. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Zuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Zudem wird ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 1. August 2024 eingeführt, wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen und trotz eigener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden.
Das neue Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Das Qualifizierungsgeld wird angelehnt an das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiterbildung entfällt.
Bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird die Fördersystematik mit festen Fördersätzen und weniger Förderkategorien vereinfacht. Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen und ist nicht mehr abhängig davon, ob ein Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich um Engpassberufe handelt.
(c) BMAS, 26.03.2024