Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren jährlichen Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen veröffentlicht. Demnach waren 2022 1,12 Millionen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten um 7.000 (+0,6 Prozent) gestiegen. Schwerbehinderte Menschen arbeiten in allen Branchen. Häufig sind sie im Verarbeitenden Gewerbe oder im Öffentlichen Dienst tätig.
Drei von vier Arbeitgebern erfüllen Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise
Im Berichtsjahr 2022 sind rund 39 Prozent (69.000) der 179.000 Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nachgekommen. Diese so genannte Erfüllungsquote lag fünf Jahre zuvor bei rund 40 Prozent und ist seither leicht gesunken. Darüber hinaus haben 36 Prozent (64.000) ihre Beschäftigungspflicht teilweise erfüllt. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt. Rund ein Viertel bzw. 46.000 Arbeitgeber haben ihre Pflichtarbeitsplätze überhaupt nicht besetzt und beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.
Neu: erhöhte Ausgleichsabgabe kann nun bis zu 720 Euro betragen
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen. Die Ausgleichsabgabe betrug für das Anzeigejahr 2022 zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge 2025 zum Tragen. Stellen Unternehmen noch im Jahr 2024 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeitende ein, verringert sich die Ausgleichsabgabe entsprechend.
Arbeitgeber können sich mit ihren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen an ihre örtliche Arbeitsagentur wenden. Der Arbeitgeber-Service der BA steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und informiert zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Diese reichen von Qualifizierungsmaßnahmen über Gehaltszuschüsse für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Der zuständige Arbeitgeber-Service ist über die Agentur für Arbeit vor Ort erreichbar oder kann bundesweit kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind unter dieser Webadresse zu finden:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Auch die Integrationsämter beraten, informieren und unterstützen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:
https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen
Der Arbeitsmarktbericht zur Situation von schwerbehinderten Menschen steht im BA-Statistikportal unter dieser Adresse zur Verfügung:
(c) Bundesagentur für Arbeit, 12.07.2024