Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Verbindungsdaten und die IP-Adressen von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern ohne jeden Anlass speichert. Wegen rechtlicher Bedenken – auch des EuGH – ist diese auch zu Recht ausgesetzt. Der DAV unterstützt daher die Pläne des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann, die Vorratsdatenspeicherung zu streichen. Allein bei einem Verdacht und mit richterlichem Beschluss sollten solche Maßnahmen möglich sein. Des Weiteren setzt sich der DAV für eine Überwachungsgesamtrechnung ein.
„Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden“, so Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern sei mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar. „Die Speicherung von Daten ohne auch nur den geringsten Verdacht gegen die Betroffenen muss grundrechtliches Tabu sein“, so Ruge. Auch für den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof sei die deutsche Regelung nicht EU-rechtskonform. Im Übrigen stelle die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Berufsgeheimnis von Anwält:innen und Journalist:innen dar.
Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr der „3E-Regelung“ unterliegen: Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorratsdatenspeicherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht verhindert werden konnten, wie beispielsweise in Paris.
DAV fordert Überwachungsgesamtrechnung
Positiv sieht der DAV auch die geplante Überwachungsgesamtrechnung. Er selbst arbeitet bereits mit der Ludwig-Maximilians-Universität in München an einem solchen Vorhaben. „Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorgerufen wird“, so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Dies schaffe ein Gefühl der Unsicherheit und lasse die Akzeptanz weiterer Überwachungsmaßnahmen bei der Bevölkerung schwinden. Überwachung müsse die absolute Ausnahme sein. Der DAV bietet der Bundesregierung die Zusammenarbeit dabei an.
Auch wenn jeder einzelne Wunsch der Sicherheitsbehörden an sich nachvollziehbar wäre, muss man nach Ansicht des DAV die Gesamtheit aller Maßnahmen betrachten. „Die Gesellschaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheitsrechte vermitteln“, so Ruge weiter. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist ein schützenswertes Gut. In der Vergangenheit habe auch das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger stets betont.
Quelle: DAV, Pressemitteilung vom 22. Dezember 2021