Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 10. Mai 2023, mit einem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion „zur Bewältigung von Massenverfahren“. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befassen sich die Sachverständigen mit einem entsprechenden Antrag der Fraktion (20/5560). Beginn ist um 11 Uhr, die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf bundestag.de übertragen.
Weitere Informationen zur Anhörung, die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen (nach Eingang): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-pa-recht-massenverfahren-945422
Laut Antragsbegründung nimmt die Belastung der Ziviljustiz durch Massenverfahren im Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- und Fluggastrecht seit Jahren zu und hat ein Ausmaß erreicht, „das deren Funktionsfähigkeit ernsthaft gefährdet“. Diese Verfahren würden häufig von spezialisierten Rechtsdienstleistern bearbeitet werden, die bei Gericht umfangreiche Schriftsätze von oftmals mehreren hundert Seiten nebst Anlagen einreichen. „In vielen Fällen fehlt es am erforderlichen Einzelfallbezug, der in der Folge erst mühsam von den Richterinnen und Richtern herausgearbeitet werden muss“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Union rechnet mit einer weiteren Intensivierung dieser Entwicklung.
Die Fraktion sieht daher dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Unter anderem sollen nach Willen der Fraktion so der individuelle Rechtsschutz umfassend ertüchtigt und neue Instrumente, „die eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung von Massenverfahren ermöglichen“, geschaffen werden. So fordert die Union beispielsweise die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens. Damit sollen die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt werden können, führen die Abgeordneten aus. Zudem soll nach Auffassung der Union neben weiteren Anpassungen im Prozessrecht die Entwicklung von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz gefördert werden, um eine effizientere Bearbeitung von Massenverfahren zu fördern.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 329 vom 4. Mai 2023