Die AfD-Fraktion fordert eine „Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts“. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion (20/6581) sieht dazu eine Änderung eine Neufassung von Paragraf 3 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz vor, um festzuschreiben, dass Richterinnen und Richter vor ihrer Wahl „sechs Jahre lang weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen des Landes angehört haben“. Aktuell sei dies explizit möglich.
Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass die aktuelle Rechtslage „dem Ansehen des BVerfG abträglich“ sei und „in der Öffentlichkeit den Anschein der Parteilichkeit dieser Richter“ erzeuge. „Damit kann eine wesentliche Funktion von Gerichten nicht mehr erfüllt werden: Die Schaffung von Rechtsfrieden durch die Akzeptanz der Entscheidung“, heißt es weiter. Die Fraktion führt dazu insbesondere die Wahl von Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter im Jahr 2018 an. Harbarth war vorher Mitglied des Bundestages.
Quelle: HiB Nr. 331 vom 8. Mai 2023