41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

An der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 war nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 53 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet worden. Davon hatten letztlich 47 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teilgenommen.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 10 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Im 20. Deutschen Bundestag vertretene Parteien nach Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl:

 KurzbezeichnungParteiname
1.SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands
2.CDUChristlich Demokratische Union Deutschlands
3.GRÜNEBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4.FDPFreie Demokratische Partei
5.AfDAlternative für Deutschland
6.CSUChristlich-Soziale Union in Bayern e.V.
7.Die LinkeDie Linke

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien in alphabetischer Reihenfolge:

 KurzbezeichnungParteiname
8.BÜNDNIS DEUTSCHLANDBÜNDNIS DEUTSCHLAND
9.BSWBündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit
10.FREIE WÄHLERFREIE WÄHLER

Folgende 31 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):

 KurzbezeichnungParteinameZusatzbezeichnung (nur, wenn im Wahlverfahren verwendet)
1.BPBayernpartei
2.MLPDMarxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
3.BüSoBürgerrechtsbewegung Solidarität
4.GartenparteiGartenpartei
5.PdHPartei der HumanistenFakten, Freiheit, Fortschritt
6.dieBasisBasisdemokratische Partei Deutschland
7.Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
8.MENSCHLICHE WELTMenschliche Weltfür das Wohl und Glücklichsein aller
9.Bündnis CBündnis C – Christen für Deutschland
10.UNABHÄNGIGEUNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
11.Die PARTEIPartei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
12.FREIE SACHSENFREIE SACHSEN
13.TierschutzparteiPARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
14.VolksabstimmungAb jetzt…Demokratie durch VolksabstimmungPolitik für die Menschen
15.CSCCannabis Social Club
16.MERA25MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
17.ÖDPÖkologisch-Demokratische ParteiDie Naturschutzpartei
18.SSWSüdschleswigscher Wählerverband
19.LDLiberale Demokraten – Die Sozialliberalen
20.Die LIEBEDie LIEBE Europäische Partei
21.VoltVolt Deutschland
22.WerteUnionWerteUnion
23.DAVADemokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
24.SGPSozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
25.VerjüngungsforschungPartei für Verjüngungsforschung
26.PdFPartei des Fortschritts
27.sonstigeDIE SONSTIGENX
28.DrADr. Ansay Partei
29.DIE NEUE MITTEDIE NEUE MITTEZurück zur Vernunft.
30.V-Partei³V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
31.PIRATENPiratenpartei Deutschland

Den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hat der Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. DIE SONSTIGEN (sonstige) hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem Antrag wurde vom Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben, so dass diese Partei Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln muss und der 5-Prozent-Klausel unterliegt.

Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.

Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen bzw. als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Bundeswahlleiterin, 14.01.2025

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