12.02.1976 – Deutscher Bundestag regelt erstmals Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbruch
Das „Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz“ legt Bedingungen fest, unter denen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nach der Empfängnis in bestimmten Situationen straffrei bleibt.