Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band „Rammstein“, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen.
Die Ermittlungen waren aufgrund von Anzeigen Dritter in Zusammenhang mit Presseberichterstattung eingeleitet worden. Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt.
Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Die Möglichkeit, etwaige Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren, bestand daher ebenso wenig wie die, einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Rahmen von Vernehmungen zu gewinnen.
Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über „Youtube“ Vorwürfe erhoben hatte, blieben in den Vernehmungen zu unkonkret – zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von der Zeugin benannte Personen sollen entweder schon nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet haben oder wurden nicht hinreichend identifizierbar benannt und konnten auch durch die weiteren polizeilichen Ermittlungen nicht namhaft gemacht werden. Eine unmittelbare Vernehmung war daher nicht möglich.
Zu dem aus den Medien bekannten Vorfall zum Nachteil der sich als Shelby Lynn bezeichnenden Person im Umfeld des Konzerts der Band Rammstein in Vilnius am 22. Mai 2023 haben die litauischen Behörden die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen Unterlagen der litauischen Behörden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten. Die Herkunft eines Hämatoms allein lässt jedenfalls weder einen Rückschluss auf eine solche Tat noch auf einen bestimmten Beschuldigten zu. Zu dem Ergebnis eines von der Zeugin selbst veranlassten Drogentests wurden widersprüchliche Angaben übermittelt, das Ergebnis selbst lag nicht vor. Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand.
Der in der Presseberichterstattung dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige (kurz vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres) eine sexuelle Beziehung mit dem Beschuldigten eingegangen sein will, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden. Denn auch diese Zeugin blieb anonym und konnte deshalb nicht vernommen werden.
Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz liegen nicht vor.
Gegen die Tourmanagerin war aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Insoweit haben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Das gegen sie geführte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 29.08.2023
Die Erklärung der Kanzlei Schertz Bergmann, die von Till Lindemann mandatiert wurde:
Nachdem die Nordirin Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hatte, anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23.05.2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein, veröffentlichte die YouTuberin Kayla Shyx nur wenige Tage später, nämlich am 05.06.2023, ein YouTube-Video, in dem sie unter Berufung auf Shelby Lynn und angebliche Aussagen weiterer Frauen behauptet hatte, Mädchen seien von Till Lindemann sexuell missbraucht worden, nachdem man ihnen zuvor K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol zugeführt habe. Diese Anschuldigungen wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und fanden weltweit Beachtung.
Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte.
Nach Eingang der Strafanzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren unter dem Az. 284 Js 1412/23 wegen möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein. Ausweislich der Ermittlungsakte wurde u.a. die YouTuberin Kayla Shyx zu ihren öffentlichen Anschuldigungen befragt.
Mit Verfügung vom 29.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Da die Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu.
Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Auch dort ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht mehr gegeben.
Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Rechtsanwalt Gercke kommentiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wie folgt
„Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“
Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund werden wir für unseren Mandanten weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen.
(c) Schertz Bergmann, 29.08.2023