Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verfügt über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 867 Euro pro Monat. Für Auszubildende mit eigener Haushaltsführung lag das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen bei 1 240 Euro im Monat (Median), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 mitteilt. Unter den genannten Gruppen mit eigener Haushaltsführung werden hier Studierende sowie Auszubildende jeweils ab 18 Jahren verstanden, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden und/oder Auszubildenden zusammen leben.
Knapp die Hälfte (47 %) ihres Einkommens beziehen Studierende mit eigener Haushaltsführung aus Unterhalt von Eltern und aus BAföG-Leistungen
Für Studierende, die allein oder mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammen leben, ist die eigene Erwerbstätigkeit eine wichtige Einnahmequelle: Mit 41 % stammte im Schnitt der größte Teil ihrer Einkünfte aus Erwerbseinkommen. Knapp 32 % machte private Unterstützung wie Unterhaltszahlungen von Angehörigen aus, 15 % BAföG-Leistungen oder Stipendien und knapp 13 % sonstige Einkünfte wie etwa Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.
Betrachtet man die Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung, macht das eigene Erwerbseinkommen mit 80 % einen deutlich größeren Anteil am Gesamteinkommen aus. Dagegen bezogen sie ihr Einkommen zu deutlich geringeren Teilen aus privater Unterstützung beispielsweise von Eltern (knapp 7 %). Auch der Anteil der BAföG-Leistungen fiel mit knapp 2 % am Gesamteinkommen wesentlich geringer aus.
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41 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung leben hauptsächlich von Unterhaltszahlungen
Für 41 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung waren Unterhaltszahlungen beispielsweise von Eltern die wichtigste Einkommensquelle. Mehr als ein Drittel (36 %) der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verdiente sein Geld überwiegend selbst, sprich eigene Erwerbstätigkeit war die Haupteinkommensquelle. Für gut 14 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung waren BAföG-Leistungen oder Stipendien die wichtigste Einkommensart.
Bei Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung überwog für 91 % das eigene Erwerbseinkommen als wichtigste Einkommensquelle. Unterhaltszahlungen von Eltern und anderen Angehörigen waren nur für 2 % und BAföG-Leistungen nur für 1 % dieser Auszubildenden die Haupteinkommensquelle.
Relative Armutsgefährdung von Studierenden und Auszubildenden höher als in der Gesamtbevölkerung
Dass viele Studierende und Auszubildende über ein insgesamt vergleichsweise geringes Einkommen verfügen, liegt auch daran, dass sie sich in einer Lebensphase befinden, in der sie in ihre Ausbildung und somit in ihr Humankapital und in ihr späteres Berufsleben investieren. Diese Einkommenssituation zeigt sich auch in Indikatoren wie der Armutsgefährdungsquote. Gut ein Drittel (35 %) aller Studierenden und 18 % aller Auszubildenden waren laut EU-SILC 2023 armutsgefährdet – unabhängig davon, ob sie allein, in WGs oder noch im Elternhaus wohnten. Höher war das Armutsrisiko für diejenigen, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammen lebten: Unter ihnen betrug die Armutsgefährdungsquote der Studierenden 77 % und der Auszubildenden 54 %. Zum Vergleich: Insgesamt waren gut 14 % der Bevölkerung in Deutschland armutsgefährdet.
Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). Laut EU-SILC 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 314 Euro netto im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen bei der Armutsgefährdung auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022.
Eigenständig wohnende Studierende geben im Schnitt 54 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus
Geringen finanziellen Spielraum lassen Studierenden und Auszubildenden vor allem auch ihre Ausgaben für Wohnen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nicht mehr im Elternhaus, sondern allein oder mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammen leben. 2023 lag der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für diese Studierenden bei 54 %, für diese Auszubildenden bei 42 % – und damit deutlich über der Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung (25 %).
Wohnkosten: Großteil der Studierenden- und Auszubildendenhaushalte gilt als überbelastet
Liegt die Wohnkostenbelastung auch nach Abzug erhaltener wohnungsbezogener Transferleistungen noch bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf das auf knapp zwei Drittel der Studierenden zu (61 %), die einen Haushalt allein oder zusammen mit anderen Studierenden und Auszubildenden bewohnten. Unter der vergleichbaren Gruppe der Auszubildenden galt knapp die Hälfte (47 %) als überbelastet durch ihre Wohnkosten. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung lag der Anteil bei 13 %.
(c) DeStatis, 28.08.2024