Staatssekretär Dr. Matthias Frey eröffnete gestern die elfte Fachtagung Amts- und Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht in Koblenz. Die Tagung wird von dem Verein Pro Justiz Rheinland e.V. organisiert.
Zunächst dankte er dem Verein für die Organisation der Fachtagung: „Ich freue mich, dass Sie auch dieses Jahr bei Ihrer inzwischen 11. Fachtagung die Gelegenheit nutzen möchten, sich über aktuelle Punkte des Amtshaftungs- und Staatshaftungsrechts auszutauschen. Eine besondere Ehre ist es, und bringt auch die hohe Qualität dieser Veranstaltung zum Ausdruck, dass heute alle Mitglieder des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs anwesend sind.“
Anschließend nahm Staatssekretär Dr. Frey sein Grußwort zum Anlass die aktuelle Diskussion um die EU-Richtlinie saubere Luft Stellung etwas näher zu beleuchten.
Unter anderem nachdem die Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2021 neue Luftqualitätsleitlinien veröffentlicht und die Einführung strengerer Luftqualitätsnormen empfohlen hat, soll die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa überarbeitet werden. Die Überarbeitung soll dazu beitragen, das Null-Schadstoff-Ziel bis spätestens 2050 zu erreichen. Dazu sollen strengere Vorschriften über zulässige Schadstoffe in der Luft geschaffen werden.
Hierzu erklärte Staatssekretär Dr. Frey: „Das Ziel der Richtlinie ist sehr begrüßenswert! Da die Luftverschmutzung nicht an Landesgrenzen haltmacht, ist auch zu befürworten, dass die EU die gewonnen, neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse in einer EU-weit geltenden Richtlinie berücksichtigen möchte. Warum wird der Richtlinienvorschlag jedoch so kontrovers diskutiert? Er sieht in juristischer Hinsicht einige Neuerungen vor, unter anderem einen Schadensersatzanspruch für Menschen, deren Gesundheit ganz oder teilweise – zum Beispiel durch einen Verstoß gegen Vorschriften über Grenzwerte oder Luftqualitätsprobleme – geschädigt wurde. Dies soll auch die Möglichkeit von Sammelklagen durch Nichtregierungsorganisationen umfassen. Die Umsetzung dieser Vorschrift würde große Veränderungen für das deutsche Verwaltungs- und Staatshaftungsrecht mit sich bringen. Denn dieses zielt auf einen präventiven Primärrechtsschutz ab, d.h. die Abwehr der Verletzung in einem subjektiven öffentlichen Recht. Dementsprechend werden zu dieser Regelung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ich hoffe jedoch, dass wir einen tragfähigen Kompromiss finden werden, der die Gerichte nicht übermäßig belastet und auch die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Blick behält.“
Im Anschluss an das Grußwort des Staatssekretärs tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung zu aktuellen Themen im Bereich des Amts- und Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht aus.
Der erste Tag der Fachtagung endete mit einem Vortrag zum Thema „Hass im Netz … und auch sonst“, zu dem auch die Öffentlichkeit eingeladen war.
Information:
Der Verein Pro Justiz Rheinland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit der Zielsetzung, das demokratische Staatswesen in den Bereichen der Rechtsprechung und Justiz zu fördern, auch die Eigenständigkeit und Bürgernähe der rechtsprechenden Gewalt zu sichern und jeden Bürger an der Gestaltung des Rechtsstaats teilhaben zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://pro-justiz-rheinland.de/
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 24. März 2023