Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wird die Prüfungsstandorte Passau und Bayreuth für die Zweite Juristische Staatsprüfung erhalten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Einführung des E-Examens in der Zweiten Juristen Staatsprüfung ist ein komplexes Projekt mit hohen Anforderungen an die Sicherheit und Verlässlichkeit. Eine Ausweitung von sechs auf acht Standorte hing entscheidend von den Kapazitäten des mit der Durchführung beauftragten Dienstleisters ab. Die zum Erhalt der Prüfungsorte Passau und Bayreuth mit dem Dienstleister geführten Gespräche haben ein erfreuliches Ergebnis. Der Auftragnehmer hat zugesagt, die Erweiterung auf die beiden zusätzlichen Prüfungsstandorte ab dem Prüfungstermin im Herbst 2024, zu dem die Einführung des E-Examens geplant ist, zu ermöglichen.“

Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird damit in Bayern künftig auch im Hinblick auf das E-Examen weiterhin an acht Prüfungsorten angeboten (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Passau und Würzburg). Die flächendeckende Einführung des E-Examens in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist zum Prüfungstermin Herbst 2024 als freiwillige elektronische Prüfung geplant. In Passau gibt es dankenswerterweise ein Angebot der Universität Passau, die für dasE-Examen erforderlichen Räumlichkeiten für die Zweite Juristische Staatsprüfung zur Verfügung zu stellen.

Eisenreich: „Die bayerische Justiz treibt die Digitalisierung weiter voran. Dazu zählt auch die Einführungdes E-Examens für die Zweite Juristische Staatsprüfung. Es ist gut, dass der Dienstleister seine Kapazitäten erweitern konnte und die Standorte Passau und Bayreuth als Prüfungsorte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung damit erhalten bleiben.“  

Hintergrund:

Der zum Einsatz kommende Dienstleister, der Prüfungsräume mit mobilen Endgeräten, Netzwerktechnik und mobilen Prüfungsservern ausstattet, muss Soft- und Hardwaresupport vor Ort durch den Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal durchgängig gewährleisten. Die parallele Bedienung einer Vielzahl von Prüfungsorten stellt auch einen entsprechend spezialisierten Dienstleister vor erhebliche organisatorische und personelle Herausforderungen. Durch die jetzige Zusage des Dienstleisters kann das E-Examen nun doch an allen bisherigen acht Prüfungsstandorten angeboten werden.

(c) StMJ, 12.07.2023

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