Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) verleiht den Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis 2023 feierlich an PD Dr. Anja Schmidt. Die Preisverleihung findet im Rahmen des 45. djb-Bundeskongress an der Bucerius Law School in Hamburg statt. Der Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis wird vom djb in Anerkennung hervorragender rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Arbeiten im Themenbereich Recht und Geschlecht sowie Gleichstellung der Geschlechter alle zwei Jahre vergeben. Der Preis besteht aus einem Druckkostenzuschuss in Höhe von 3.000,- Euro. In der Jury saßen in diesem Jahr als Vorsitzende Ulrike Schultz sowie Prof. Dr. Heide Pfarr und Prof. Dr. Katrin Höffler.
PD Dr. Anja Schmidt wird für Ihre Habilitationsschrift ausgezeichnet, mit der sie durch die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg habilitiert wurde. Ihre Arbeit trägt den Titel „Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung. Eine Kritik des Pornographiestrafrechts de lege lata und Vorschläge de lege ferenda“.
Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb, begrüßt die Anwesenden und würdigt die Arbeit der Wissenschaftlerin: „Denn sie forscht nicht ‚im Elfenbeinturm‘, ihre Arbeit vergisst nie den Blick auf gesellschaftliche Bedingungen von Recht und die Lebenswirklichkeit.“
Prof. Dr. Katrin Höffler hält die Laudatio auf die Preisträgerin: „So gelingt Anja Schmidt mit ihrem dichten, anspruchsvollen, zugleich aber glasklaren Text ein Rundumschlag über das sehr große Thema der Strafwürdigkeit sexualbezogener Inhalte, mit dem sie neben klassischen Phänomenen wie Kinderpornographie auch neuere Phänomene wie Dick Picks und Revenge Porn überzeugend bearbeitet und den Weg hin zu einer neuen Systematik dieses Teils des StGB ebnet. Mit dem Vorschlag von Frau Schmidt können wir den überholten Sittlichkeitsschutz ein für alle Mal hinter uns lassen. Es bleibt zu hoffen, dass das Werk nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in der Politik auf breite Resonanz stoßen wird.“
Im Anschluss hält PD Dr. Anja Schmidt eine Dankesrede. „Die Nutzung einfacher Pornographie ist ein populärkulturelles Phänomen. Und ein populärkulturelles Phänomen lässt sich ganz sicher nicht totschweigen. Um die Macht des Tabuisierten zu brechen, braucht es eines differenzierten und neugierigen Sprechens über Pornographie.“, sagt sie und bringt das Ergebnis ihrer Forschungsarbeit auf den Punkt: „Die rechtliche Regulierung von sexualbezogenen, auch sexuell expliziten, Inhalten muss also beides in den Blick nehmen: Der Umgang mit ihnen kann eine legitime Betätigung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sein, er kann dieses Recht aber auch gefährden oder sogar verletzen.“
(c) djb, 15.09.2023