Alkoholauffälligkeit ist immer noch der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Zahl der Begutachtungsanlässe dafür sank jedoch 2022, ebenso wie für Betäubungsmittel- und Medikamentenauffälligkeit. Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.

Insgesamt 87.180 MPU gab es im Jahr 2022 – dies sind rund 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei betrafen die MPU-Gutachten der 13 aktiven amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit rund 36 Prozent am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Es folgen Gutachten zu den Fragestellungen betreffend „Drogen und Medikamente“ mit ebenfalls 36 Prozent und zu „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ mit 17 Prozent.

Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevanten Veränderungen: Von den 87.180 begutachteten Personen (2021: 90.863) waren 57 Prozent (2021: 57) „geeignet“ und gut 38 Prozent (2021: 38) ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Gute 4 Prozent (2021: 4) erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu er-teilt bekommen kann oder nicht. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich, dann kann die Fahrerlaubnis, wenn die zuständige Behörde der Teilnahme an dem Kurs zugestimmt hatte, nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen neu erteilt werden.

(c) Bundesanstalt für das Straßenwesen, 31.08.2023

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